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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Kosten für das Zweitstudium ohne direkten Zusammenhang mit derzeitigem Beruf steuerlich absetzbar

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Naturwissenschaftler und gegenwärtig an einem Forschungsinstiut beschäftigt. Ich arbeite Vollzeit bei gutem Gehalt, sehe für mich jedoch langfristig keine Perspektiven. Um in meinem gewünschten Berufsfeld in der Industrie eine Chance zu haben, bräuchte ich betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die ich gerne über ein berufsbegleitendes Studium erwerben würde.

Vorraussetzung zur Aufnahme des Studiums wäre für mich jedoch, dass ich die Kosten in Höhe von 400 Euro pro Monat, steuerlich absetzen kann. Meine Frage ist nun:
Ist das steuerliche Absetzen der Studienkosten möglich, auch wenn das weiterführende Studium (Zweitstudium) in keinem direkten Zusammenhang zu meiner bisherigen Tätigkeit steht, sondern mir lediglich mehr berufliche Perspektiven bzw. Sicherheiten ermöglicht?

Falls das Absetzen der Kosten für das Studium möglich ist, können die Kosten in ihrer Gesamtheit, d.h. die vollen 400 Euro pro Monat abgesetzt werden oder nur ein Teilbetrag?

Vielen Dank

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

da es sich um ein Zweitstudium handelt (erstes Studium abgeschlossen), liegen dem Grunde nach die Voraussetzungen für Werbungskosten vor.

Den direkten Zusammenhang müssen Sie nicht unbedingt mit dem aktuellen Job knüpfen, sondern eher mit der Tätigkeit, die Sie mit Abschluss des 2. Studiums anstreben.
Das müssten Sie auf Nachfragen beim Finanzamt darlegen können, z.B. dass Sie mit den BWL-Kenntnissen konkret anstreben, die Tätigkeit/Berufsfeld xy anzustreben, wofür diese Kenntnisse notwendig sind.

Nicht genannt ist hier, wie sich die EUR 400,00 pro Monat zusammensetzen. Aber grundsätzlich lassen sich da alle Kosten absetzen, die mit dem Studium direkt zusammenhängen, also z.B. Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel etc. Falls Sie eine Bildungseinrichtung besuchen (Uni o.ä.), so können Sie die für die einfache Entfernung 0,30 EUR/km ansetzen.

Ich hoffe, ich konnte Sie für den weiteren Fortgang unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes orientieren.

MfG
P. Färber, StB

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StB Patrick Färber