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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

Hallo,

ich habe mich mit dem Internethandel von Büchern als Kleinunternehmerin nebenberuflich selbsständig gemacht.
Ich bringe ca. 500 meiner Privatbücher mit.
Wie gebe ich diesen Privateinsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung an?
Als Liste mit den geschätzten Gebraucht EK´s?Kann ich dies dann als Ausgabe in der GuV Rechnung anführen?
In welcher Höhe kann ich DSL,PC und Telefonkosten anführen?

Gruß
Sabine Opitz

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei den 500 Büchern, die Sie auch verkaufen möchten, handelt es sich um Sacheinlagen. Sacheinlagen, die später zu Betriebseinnahmen führen, sind vom Gewinn abzusetzen und zwar zum Wert der Bücher im Zeitpunkt der Einlage. Ich denke dass dieser Wert in Etwa dem Anschaffungspreis der Bücher entsprechen wird. Daher können Sie auch einen angemessenen Schätzwert als Betriebsausgabe berücksichtigen.

Bei dem PC handelt es sich um abnutzbares Anlagevermögen.Es entstehen soweit Anschaffungskosten die unabhängig von der Zahlung auf die Nutzungsdauer zu verteilen und abzuschreiben sind.

DSL und Telefonkosten stellen in der Höhe Betriebsausgaben dar, als sie betrieblich veranlasst sind. Hier ist ggf. eine Aufteilung im Rahmen einer sachgemässen Schätzung vorzunehmen. Dies wird einzelfallbezogen zu überprüfen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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