Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Vermittlung und Steuern

Hallo,

ich möchte Luxusartikel (Fahrzeuge, Hubschrauber, Jachten usw.) vermitteln.
Das heißt ich biete Sie an und stelle nach einem Verkauf dem eigentlichen Verkäufer eine Rechnung.
Da die Gegenstände entsprechend teuer sind, dürfte ich auch mit wenigen verkäufen aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen.
Da ich vom Steuerrecht leider keine Ahnung habe, wäre meine Frage, wie muss ich das ganze versteuern?
Stelle ich die Rechnung mir Mehrwertsteuer aus? Was muss ich bei Finanzamt versteuern?
Kann ich die Artikel mit Mehrwertsteuer anbieten, obwohl Sie aus einem Privatverkauf stammen?

Fragen über Fragen...

Ich bedanke mich im Vorfeld und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Daniel H.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die sonstige Leistung in Form Ihrer Vermittlungsleistung, die Sie im Rahmen Ihres Unternehmens in Deutschland gegen Entgelt erbringen, unterliegt der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Sofern Sie die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht in Abspruch nehmen können, müssen Sie in Ihrer Rechnung an Ihren Auftrag-geber, in der Sie Ihre Vermittlungshonorar berechnen, 19 % Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können Sie dann die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmer für Leistungen berechnen, die mit Ihrer Vermittlungsleistung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Wie ich Ihrer Schilderung entnehmen kann, vermitteln Sie nur den Verkauf der Luxusartikel. Somit können Sie Ihrem Auftraggeber nur die Vermittlungs-leistung berechnen. Der Verkauf der Artikel erfolgt dann zwischen Ihrem Auftraggeber (= Verkäufer) und dem Käufer des Artikels.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges