Kleingewerbe Anmeldung
August 20, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Hallo,
ich bin in Vollzeit beschäftigt und verdiene Brutto 1320€ und Netto ca. 900€ , ich bin verheiratet und habe die Lohnsteuerklasse 4, Mein Mann ist auch in Vollzeit beschäftigt und verdient Brutto 3300€ und Netto ca. 2025€ und auch die Lohnsteuerklasse 4. Ich habe noch ein Kinderfreibetrag, mein Mann nicht. (Stiefkind)
Seit kurzer Zeit haben wir eine Möglichkeit entdeckt, online Geld zu verdienen. Nun möchte ich ein Klein-Gewerbe anmelden, bevor die erste Zahlung kommt. Das ganze ist online auf mich angemeldet und wird auch auf mein Konto überwiesen. Einnahmen, wenn es so weiter läuft werden ca. 1200-1400€ pro Monat sein. Kosten haben wir fast keine.
Nun meine Frage: Was muss ich beachten, wenn ich das Kleingewerbe anmelde? Sollen die Lohnsteuerklassen so bleiben, wie viel Steuern müssten wir ca. pro Jahr zahlen und könnten wir z.B. Kosten für den Internetanschluss absetzten, obwohl dieser vom Konto meines Mannes abgebucht wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Gewerbebetrieb müssen Sie bei Ihrer Gemeinde (Ordnungsamt) anmelden (§ 14 Gewerbeordnung (GewO)). Die Gemeinde unterrichtet dann unverzüglich das zuständige Finanzamt über ihre Gewerbeanmeldung (§ 138 Abgabenordnung (AO)). Vom Finanzamt erhalten Sie dann einen Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung, in dem Sie Angaben zu Ihrem Gewerbebetrieb machen müssen.
In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Umsatzes bzw. Gewinns aus Ihrer gewerblichen Tätigkeiten fallen grundsätzlich Einkommen-, Gewerbe-, sowie Umsatzsteuer an.
Gewerbesteuer fällt allerdings nur an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500,00 EUR im Kalender-jahr übersteigt (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
Ebenso wir die Umsatzsteuer nur erhoben, falls Sie im Kalenderjahr Umsätze in Höhe von mehr als 17.500,00 EUR erzielen (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Hinsichtlich der Einkommensteuer erzielen Sie aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), der sich als Überschuss der Betriebseinnahmenüber die Betriebsausgaben ergibt. Zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung für jedes Kalenderjahr erstellen (§ 4 Abs. 3 EStG). Daher sollten Sie für Ihren Gewerbebetrieb ein gesondertes Bankkonto eröffnen, auf das sämtliche Betriebseinnahmen fließen und von dem
sämtliche Betriebsausgaben (z.B. Gebühren für den Internetanschluss) gezahlt werden.
Aufgrund der Lohnsteuerklassen wird der monatliche Einkommensteuerabzug für Einkünfte aus nichtselb-ständiger Arbeit bestimmt. Da Sie aus Ihrer unternehemerischen Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, brauchen Sie keine Änderung der Lohnsteuerklassen vornehmen zu lassen.
Die Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides, den das Finanzamt aufgrund Ihrer Angaben in dem Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung sowie aufgrund Ihres letzten Einkommensteuerbescheides erlässt. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind jeweils zum 10.3. , 10.06., 10.09. sowie 10.12. eines Kalenderjahres zu zahlen (§ 37 Abs. 1 EStG).
Die Höhe der Einkommensteuer, die auf Ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt, hängt neben Ihren übrigen Einkünften auch von der Höhe Ihrer Sonderausgaben und außergewähnlichen Belastungen und diversen Freibeträgen ab. Gern lasse ich Ihnen auf der Grundlage Ihres letzten Einkommensteuerbescheides eine Prognose zukommen.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de
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