Lettische SIA in Deutschland
Mai 21, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo
Wir möchten mit unserer SIA aus Lettland in Deutschland tätig werden.
Unsere Branche ist Ladenbau und Merchandising.
Auch möchten wir Handel treiben. Import nach Deutschland und Handel innerhalb von Deutschland.
Müssen wir eine deutsche Umsatzsteuer anmelden?
Brauch wir einen Steuerberater in Deutschland?
Müssen wir Steuererklärungen in Deutschland abgeben?
Wie verhält es sich mit den Freistellungen nach § 13b und 48?
Was müssen wir sonst noch beachten?
Danke
Jürgen Müller
Guten Tag,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskünfte.
Gründen Sie eine Betriebsstätte in Deutschland, so müssen Sie diese in Deutschland anmelden (Gewerbeanmeldung, Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt). Ggfs. ist sogar eine Anmeldung im Handelsregister erforderlich. Umsätze, die diese Betriebsstätte dann in Deutschland erzielt, wären auch in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das heißt, Sie müssten hier eine eigene Buchhaltung einrichten und entsprechende Umsatzsteuer anmelden und abführen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hier einen Steuerberater/eine Kanzlei suchen, der/die auf international tätige Unternehmen spezialisiert /ist. Ansonsten können die bürokratischen Hürden sehr hoch sein und zu Fehlern führen. Auch Steuererklärungen sind für die Betriebsstätte in Deutschland abzugeben. Der durch diese Betriebsstätte erzielte Gewinn unterliegt der Besteuerung in Deutschland.
Sofern Sie Bauleistungen erbringen (Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz), müssten Sie eine Bescheinigung nach § 48b EStG sowie die Bescheinigung USt 1TG beantragen. In dem Fall könnte die Umsatzsteuer sich bei Leistungen an andere Bauunternehmer verlagern (Reverse Charge). Dieses Vorgehen sollte dann aber bei Bedarf mit dem Berater abgesprochen werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
P.S.: Bitte beachten Sie, dass meine Honorierung für die Beantwortung der Frage durch das Portal nur hälftig erfolgt, so dass eine umfassende Beratung nicht möglich ist.
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