ist es möglich erst Freiberufler dann Gewerbetreibender zu sein
April 29, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich bin hauptberuflich als Angestellte tätig und habe nebenberuflich bis Ende 2019 als Kleinunternehmerin eine freiberufliche Tätigkeit als Trainerin und Coach ausgeübt. Diese habe ich offiziell beim Finanzamt und der Rentenkasse zum 31.12.2019 abgemeldet.
Nun ergibt sich für mich voraussichtlich die Möglichkeit, ab Herbst 2020 online Lernmaterialien und digitale Selbstlernkurse, die ich selbst erstelle, online zu verkaufen. Das habe ich zuvor nicht gemacht, da war ich tatsächlich als freiberufliche Präsenztrainerin und Coach tätig.
Wenn ich das richtig weiß, handelt es sich beim Verkauf digitaler Lernmaterialien und Selbstlernkurse um eine gewerbliche Tätigkeit. Kann ich aus steuerlicher Sicht diese Tätigkeit als gewerbliche Kleinunternehmerin neu anmelden? Und müsste ich da negative Konsequenzen fürchten, weil ich schon einmal freiberuflich tätig war?
Ich danke Ihnen für Hinweise!
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Grundsätzlich können Sie das Gewerbe im Jahr 2020 ohne weitere Probleme anmelden und auch (wieder) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das hat keine negativen Konsequenzen. Sie werden nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen von Ihrem Finanzamt erhalten und um steuerliche Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit gebeten. In dieser Anmeldung können Sie dann die Kleinunternehmerregelung beanspruchen (durch ankreuzen).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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