GmbH gründet GmbH im weiteren Schritt wird GmbH an Privat verkauft.
Januar 27, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, folgende Frage oder Absegnung benötige ich. Ich möchte wissen, ob alles so umsetzbar ist oder ob es dinge gibt auf die ich besonders achten muss.
Was man im Vorfeld wissen muss:
Ich habe eine GmbH seit 4 Jahr und möchte nun eine weitere GmbH gründen. Ich möchte zwei Firmen haben, die zusammen kooperieren, aber nicht gegenseitig haften, also nicht abhängig voneinander sind.
Jetzt zu meiner Überlegung:
Da die Gründung ca. 4 Monate dauert (Beantragung einer Zeitarbeitsfirma) und Kosten dabei entstehen möchte ich, dass die Firma anfangs zu 100 % der bestehenden GmbH gehört, also alle Gründungs-, Unterhaltskosten, Stammeinlage von 25.000 € und so weiter übernimmt.
Wenn die Firma fertig gegründet ist und operativ tätig werden kann, möchte ich die neue GmbH an mich privat zu 100 % verkaufen.
- Ist das so möglich?
- Muss ich die neue GmbH dann privat für 25.000 € abkaufen oder kann dies auch weniger sein?
- Gibt es nach dem Verkauf dann keinerlei Haftung mehr unter den GmbHs
Das Ziel in ca. 6 Monate ist es, dass ich beide GmbHs zu 100 % besitze, aber beide nichts miteinander zu tun haben. Außerdem möchte ich erst nach der Gründung die fertige GmbH kaufen (am liebsten für weniger als 25.000 €)
Ich bitte um eine kreative Idee oder um Bestätigung, ob dies so möglich ist.
Vielen Dank im Vorfeld.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.
Grundsätzlich wäre es möglich, dass die Gründung zunächst durch die 1. GmbH vollzogen wird. Allerdings müsste beachtet werden, dass die GmbH grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung von GmbH 2 hat, wenn hier Kosten zunächst verauslagt werden, deren Ursache im Betrieb von GmbH 2 liegen. Hier müsste also dann so etwas wie eine Forderung von GmbH 1 an GmbH 2 gebucht werden.
Weiterhin hängt der Kaufpreis vom Wert im Zeitpunkt der Übernahme ab. Wenn der Wert objektiv betrachtet unter25.000 EUR liegt (aus welchen Gründen auch immer), wäre ein Kaufpreis von unter 25.000 EUR denkbar. Allerdings halte ich das Vorhaben für sehr fragil. Denn liegt der Kaufpreis unter 25.000 EUR, so besteht aus Sicht des Finanzamtes mit Sicherheit das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung (wenn GmbH 1 Ihnen GmbH 2 zu günstig verkauft). Da die GmbH 2 ja sehr jung ist, sollte der Wert nahe am Stammkapital von 25.000 EUR verbleiben.
Die Folge wäre dann, dass Sie auf die Differenz dann 25% Kapitalertragsteuer zahlen müssten. Ich würde Ihnen daher raten, den Kaufpreis in Höhe des Stammkapitals festzulegen, um keine "Baustelle" zu bekommen.
Eine Haftung im Anschluss für GmbH 1 würde es dann nach Verkauf nicht geben. Es muss nur "vernünftig" zwischen beiden GmbH´s abgerechnet werden, wenn es Leistungen von GmbH 1 an GmbH gab.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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