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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Ab wann muss ich mein Hobby beim Finanzamt anzeigen

Ich bin Hobbykünstlerin und würde gerne bei Etsy einen Shop dafür eröffnen. Aktuell habe ich nicht die Absicht, mich damit zu finanzieren oder wirklich Gewinne zu erzielen (ich habe bereits einen guten Job). Ich möchte lediglich schauen, ob es Abnehmer gibt und ob mir das Ganze überhaupt Spaß macht. Das kann sich natürlich auch ändern. Soweit ich das verstanden habe, sollte dies unter Liebhaberei fallen und müsste nicht versteuert werden, sofern der Gewinn jährlich unter 410 Euro liegt. Muss ich das Finanzamt dennoch davon in Kenntnis setzen? Und wenn ja, wie? Muss ich die Ein- und Ausgaben auch in diesem Fall in die Steuererklärung mit aufnehmen? Und unter was für ich das dann? Und wenn der Gewinn dann doch über die 410 Euro hinaus geht, kann ich das Gewerbe dann auch rückwirkend anmelden ohne Probleme steuerliche Probleme zu bekommen? Ich möchte hier nichts falsch machen.

Vielen Dank im Voraus!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Aufnahme dieser Tätigkeit dem Finanzamt zu melden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Sie erhalten dann vom Finanzamt eine neue Steuernummer, damit Sie im Rahmen der Steuererklärung die Einküfte (ggfs. negativ) erklären können.

Sie erklären die Einkünfte in der Anlage S (als Künstlerin sollten Sie freiberuflich sein) und müssen dann Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EÜR erfassen. Sofern der Gewinn unter 410 EUR beträgt, fällt jedoch keine Einkommensteuer an.

Eine nachträgliche Anmeldung sollten Sie auf jeden Fall vermeiden, weil das Finanzamt hier ggfs. eine Ordnungswidrigkeit sehen kann. Gleichzeitig kann es auch sein, dass Etsy als Marktplatz von Ihnen eine Bestätigung benötigt, dass Sie beim Finanzamt registriert sind.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihren Rückfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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