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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Anteilige Kosten des Arbeitszimmer bei Modernisierungsmaßnahme

Guten Tag,

ich bin Freiberufler und habe ein anerkanntes "100%-Arbeitszimmer" (ohne Begrenzung). Wir haben die Heizung modernisieren lassen und erhalten dafür eine KfW-Förderung (430). Im von uns unterschriebenen Antrag steht dort:

"Für die in diesem Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß §35a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen."

Mir ist klar, dass es dadurch keine Doppelförderung geben soll und ich also die Handwerkerkosten (Lohnkosten) nicht in der Steuererklärung für das "Gesamthaus" angeben kann, allerdings habe ich ja auch noch meine Ausgaben für das Arbeitszimmer zu erfassen.

Meine Fragen daher:
1) Kann ich die Modernisierungskosten trotz des erwähnten Absatzes im KfW-Antrag als anteilige Kosten des Arbeitszimmers in der Steuererklärung angeben?
2) Zählen die Ausgaben für Handwerker bezogen auf das Arbeitszimmer also nicht als §35a und verstoße ich somit nicht gegen meinen eigenen KfW-Antrag?
3) Falls es möglich ist: Darf ich Lohnkosten + Materialkosten anteilig für das Arbeitszimmer erfassen oder nur eines davon?

Vielen Dank im Voraus!


StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Sie dürfen die Lohnkosten nicht als Handwerkerleistung gem. § 35a EStG ansetzen.

Sie können allerdings die auf das Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Erhaltungsaufwendungen (Material+Lohn) abzgl. der von der KfW erhaltenen anteiligen Förderung(!) als Betriebsausgaben ansetzen. Damit verstoßen Sie nicht gegen den KfW-Antrag.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

StB Steffen Becker

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