Online Existenzgründung während Auslandseinsatz
Mai 18, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin bei einer deutschen Firma angestellt und für ein Projekt mehrere Jahre im Ausland (EU).
Mein Gehalt wird in Deutschland wie gewohnt versteuert und ich bin in Deutschland sozialversichert.
Ich habe in Deutschland zusätzlich Mieteinnahmen.
Parallel zu meiner Anstellung möchte ich ein Online Business aufbauen.
Fragen:
1. Wenn ich eine Firma (Limited) im Ausland gründe, muss ich dann Privatentnahmen zusätzlich in Deutschland versteuern?
2. Wie verhält es sich, wenn das Angestelltenverhältnis endet und ich meinen Aufenthaltsort im Ausland beibehalte? Und ich weiterhin Mieteinnahmen in Deutschland habe.
Anm. Der Fall bezieht sich auf ein EU-Land und ich befinde mich dort mehr als 183 Tage im Jahr.
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnenzu Ihren Fragen eine erste steuerliche Einschätzung. Bitte beachten Sie, dass die Detailtiefe aufgrund des Honorars begrenzt ist.
Frage 1:
Erzielen Sie Einkünfte aus einer Ldt. im Ausland, so unterliegen diese grundsätzlich bei Ihnen der Besteuerung, sofern Sie unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind (Welteinkommensprinzip). Im Ausland ggfs. gezahlte Steuern können je nach Doppelbesteuerungsabkommen auf die Steuern in Deutschland angerechnet werden um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Frage 2:
Wohnen Sie im Ausland und sind daher nur noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland, so unterliegen nur noch Ihre inländischen Einkünfte der deutschen Einkommensteuer. Zu den inländischen EInkünften gehören aber stets die EInkünfte aus der Vermietung einer Immobilie, die in Deutschland liegt (Belegenheitsprinzip). Andere Einkünfte werden dann in dem Land besteuern, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Ich hoffe, das hilft als erste EInschätzung. Das Portal lässt eine Rückfrage zu. Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar sein sollte.
Viele Grüße und schon einmal schöne Pfingsttage!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?