Frage zur Doppelbesteuerung Estland-Deutschland
Sehr geehrte Steuerberaterin, sehr geehrter Steuerberater,
wir haben eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen Estland-Deutschland. Wir sind 2 in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtige Unternehmer und haben zum Jahresbeginn in Estland eine Private Company Limited (OÜ) gegründet. Bei Gewinnentnahme aus der Company fallen z. B. 20% Steuer (Angestelltengehalt, Dividenden) für den estnischen Staat an. Auch wenn man in Estland von ausgezahlten Dividenden spricht, scheint das Finanzamt diese jedoch nicht als Dividenden (Kapitalertragsssteuer), sondern als Körperschaftssteuer / Gewinnausschüttungssteuer zu betrachten, siehe http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/Anrechenbare_Ausl_Quellensteuer_2017.pdf;jsessionid=B101116A539B07C6F1E1500FDC83EE7C.live6831?__blob=publicationFile
Ist dem so?
Unsere Frage ist zudem, wie und in welcher Höhe unsere Vergütungen nach den 3 Möglichkeiten
1. Geschäftsführergehalt
2. Angestelltengehalt
3. Dividenden
nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu versteuern sind und was es zu beachten gibt.
Gern freuen wir uns auch über weitere Anregungen oder Optimierungsmöglichkeiten.
Vorab herzlichen Dank!