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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter meine Kaution einbehalten, obwohl die Wohnung in gutem Zustand ist?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Xenia Fischbacher und bin Mieterin einer Wohnung in München. Nachdem ich nun aus meiner Wohnung ausgezogen bin, habe ich meinen Vermieter gebeten, die Kaution in Höhe von 1500 Euro zurückzuerstatten. Jedoch hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass er beabsichtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten, da angeblich einige Schäden in der Wohnung entstanden seien.

Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass ich die Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen habe. Ich habe während meiner Mietzeit stets darauf geachtet, die Wohnung ordnungsgemäß zu pflegen und habe bei meinem Auszug sogar eine professionelle Reinigung durchgeführt. Es sind keinerlei Schäden oder Mängel vorhanden, die von mir verursacht wurden.

Ich mache mir nun Sorgen, dass mein Vermieter unrechtmäßig einen Teil meiner Kaution einbehalten möchte. Daher möchte ich gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat, die Kaution einzubehalten, obwohl die Wohnung in gutem Zustand ist. Gibt es rechtliche Bestimmungen oder Gesetze, die meinen Vermieter dazu verpflichten, die Kaution vollständig zurückzuerstatten?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Informationen zu meinen Rechten als Mieter geben könnten und mögliche Lösungswege aufzeigen könnten, wie ich mein Recht auf Rückzahlung der Kaution durchsetzen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Fischbacher

Simon Büchner

Sehr geehrte Frau Fischbacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rückzahlung Ihrer Kaution durch Ihren Vermieter. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass Ihr Vermieter unrechtmäßig einen Teil Ihrer Kaution einbehalten könnte, obwohl Sie die Wohnung in einem einwandfreien Zustand verlassen haben.

Grundsätzlich ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, die Kaution vollständig zurückzuzahlen, sofern keine Schäden oder Mängel in der Wohnung entstanden sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Dies ist in § 548 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wenn die Wohnung bei Ihrem Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand war, hat Ihr Vermieter keinen Anspruch darauf, einen Teil der Kaution einzubehalten.

Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie die Wohnung ordnungsgäß gepflegt und bei Ihrem Auszug professionell gereinigt haben. Dokumentieren Sie am besten den Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug mit Fotos oder einem Übergabeprotokoll. Falls Ihr Vermieter dennoch einen Teil Ihrer Kaution einbehalten möchte, sollten Sie unverzüglich schriftlich Widerspruch einlegen und Ihre Argumente und Beweise darlegen.

Sollte es zu keiner Einigung mit Ihrem Vermieter kommen, können Sie als Mieterin den Rechtsweg beschreiten und Klage auf Rückzahlung der Kaution erheben. Hierbei empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, der Sie professionell beraten und vertreten kann.

Zusammenfassend haben Sie als Mieterin gute Chancen, die volle Kaution zurückzuerhalten, wenn Sie nachweisen können, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde. Wenn Ihr Vermieter dennoch unrechtmäßig einen Teil der Kaution einbehalten möchte, sollten Sie Ihre Rechte als Mieterin verteidigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution.

Mit freundlichen Grüßen,

Simon Büchner
Rechtsanwalt für Zivilrecht

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Simon Büchner