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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Arbeitgeber meine Überstunden nicht auszahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich als Ella Maier momentan mit einer Frage bezüglich meiner Überstunden konfrontiert bin. Mein Arbeitgeber weigert sich, mir die angehäuften Überstunden auszuzahlen, obwohl ich diese geleistet habe.

Die Ausgangssituation ist folgende: In den letzten Monaten habe ich regelmäßig Überstunden gemacht, um die Arbeit zu bewältigen und meiner Verantwortung als Angestellte gerecht zu werden. Diese Überstunden wurden jedoch weder vergütet noch in Form von Freizeitausgleich abgegolten. Als ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen habe, hat er mir mitgeteilt, dass Überstunden grundsätzlich nicht vergütet werden und es meine Pflicht als Arbeitnehmer sei, diese zu leisten.

Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich durch die unbezahlten Überstunden finanzielle Einbußen hinnehmen muss und auch meine Freizeit dadurch stark eingeschränkt ist. Ich frage mich nun, ob mein Arbeitgeber tatsächlich das Recht hat, mir die Überstunden nicht auszuzahlen und welche rechtlichen Schritte ich in dieser Angelegenheit unternehmen kann.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir mögliche Lösungswege aufzeigen? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich als Arbeitnehmer in dieser Situation schützen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Maier

Anna Fuchs

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der nicht vergüteten Überstunden durch Ihren Arbeitgeber. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen machen und nach Lösungswegen suchen. Gerne möchte ich Ihnen einige rechtliche Informationen und mögliche Schritte aufzeigen, die Sie in dieser Angelegenheit unternehmen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Überstunden grundsätzlich vergütet werden müssen, sofern diese angeordnet oder geduldet wurden. Dies ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Tarifvertrag, falls ein solcher für Ihr Arbeitsverhältnis gilt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die geleisteten Überstunden entweder finanziell abzugelten oder in Form von Freizeitausgleich zu gewähren.

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, die Überstunden zu vergüten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen und ihn auf die gesetzliche Regelung sowie den Tarifvertrag hinweisen. Oftmals kann ein klärendes Gespräch bereits zur Lösung des Problems beitragen. Falls das Gespräch nicht zu einer Einigung führt, empfehle ich Ihnen, Ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen und Ihren Arbeitgeber zur Zahlung der Überstunden aufzufordern.

Sollte auch dies nicht zum Erfolg führen, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht zu wenden und dort Klage auf die Auszahlung der Überstunden zu erheben. Das Arbeitsgericht wird dann über den Fall entscheiden und gegebenenfalls eine Vergütung für die geleisteten Überstunden zusprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Überstundenansprüchen in der Regel drei Jahre beträgt. Daher sollten Sie nicht zu lange mit rechtlichen Schritten warten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Insgesamt können Sie also rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, wenn dieser sich weigert, Ihre Überstunden zu vergüten. Ich empfehle Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Fuchs

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Anna Fuchs