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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf ein Geschäft meine Daten ohne meine Erlaubnis weitergeben?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Eiko Schmitt und benötige dringend Ihre Hilfe in einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass ein Geschäft, bei dem ich regelmäßig einkaufe, meine persönlichen Daten ohne meine Erlaubnis weitergegeben hat. Ich bin entsetzt über diese Verletzung meiner Privatsphäre und frage mich, ob dies rechtlich überhaupt erlaubt ist.

Die Situation ist folgende: Ich habe beim Kauf von Waren im Geschäft meine Kontaktdaten angegeben, um über Sonderangebote informiert zu werden. Jedoch habe ich nie explizit meine Einwilligung gegeben, dass meine Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Nun habe ich festgestellt, dass meine Daten an Werbeunternehmen verkauft wurden und ich mit unerwünschter Werbung bombardiert werde.

Ich mache mir große Sorgen um den Schutz meiner persönlichen Daten und frage mich, ob ich rechtliche Schritte gegen das Geschäft einleiten kann. Darf ein Geschäft meine Daten ohne meine ausdrückliche Erlaubnis weitergeben? Gibt es Möglichkeiten, meine Daten zu schützen und gegen den Missbrauch vorzugehen?

Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir aufzeigen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Privatsphäre zu schützen und gegen den unerlaubten Weitergabe meiner Daten vorzugehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Schmitt

Hans Krüger

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Datenschutzrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solche unangenehme Situation geraten sind. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Anliegen und es ist verständlich, dass Sie besorgt über die Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre explizite Erlaubnis sind.

In Deutschland regelt das Datenschutzrecht den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt die Privatsphäre von Einzelpersonen. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Eine der möglichen Rechtsgrundlagen ist die Einwilligung der betroffenen Person. Das bedeutet, dass Ihre Daten nur weitergegeben werden dürfen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben.

In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, um über Sonderangebote informiert zu werden, aber nie explizit Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte gegeben haben. Das bedeutet, dass das Geschäft Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis nicht an Werbeunternehmen hätte weitergeben dürfen. Diese Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung stellt eine Verletzung des Datenschutzrechts dar.

Sie haben daher das Recht, gegen das Geschäft rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Privatsphäre zu schützen und gegen den unerlaubten Weitergabe Ihrer Daten vorzugehen. Sie können beispielsweise eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Datenschutzbehörde kann Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls Sanktionen gegen das Geschäft verhängen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz kennen und aktiv verteidigen. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder konkrete rechtliche Schritte einleiten wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrem Anliegen unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Krüger
Rechtsanwalt im Bereich Zivilrecht

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Hans Krüger