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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf ich meinen Handwerker nicht bezahlen, wenn die Arbeit mangelhaft ist?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Wilhelm Kronberger und habe eine Frage zum Zivilrecht. Ich habe vor kurzem einen Handwerker beauftragt, um Renovierungsarbeiten in meinem Haus durchzuführen. Leider bin ich mit der Qualität der Arbeit nicht zufrieden, da einige Mängel aufgetreten sind. Ich habe bereits mit dem Handwerker darüber gesprochen, aber er weigert sich, die Mängel zu beheben und verlangt weiterhin die volle Bezahlung für die erbrachten Leistungen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich den Handwerker nicht bezahlen darf, da die Arbeit mangelhaft ist. Ich möchte jedoch auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und rechtliche Konsequenzen befürchten. Deshalb frage ich mich, ob ich in dieser Situation das Recht habe, die Zahlung zu verweigern und wie ich am besten vorgehen sollte, um das Problem zu lösen.

Können Sie mir bitte erklären, ob ich meinen Handwerker nicht bezahlen darf, wenn die Arbeit mangelhaft ist? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um die Mängel beheben zu lassen und meine Rechte als Verbraucher zu schützen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Kronberger

Hans Krüger

Sehr geehrter Herr Kronberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zivilrecht in Bezug auf die mangelhafte Arbeit Ihres Handwerkers. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne weiterhelfen, indem ich Ihnen ausführlich erkläre, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen in dieser Situation zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich haben Sie als Auftraggeber das Recht, die Zahlung zu verweigern, wenn die erbrachten Leistungen mangelhaft sind. Dies ergibt sich aus § 634 BGB, der die Gewährleistungsrechte regelt. Der Handwerker ist verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäß und mangelfrei auszuführen. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie als Auftraggeber das Recht, den Handwerker zur Nachbesserung aufzufordern.

In Ihrem Fall haben Sie bereits mit dem Handwerker über die Mängel gesprochen, jedoch weigert sich dieser, die Mängel zu beheben. In einem solchen Fall sollten Sie dem Handwerker eine angemessene Frist setzen, um die Mängel zu beseitigen. Falls der Handwerker auch nach Ablauf der Frist die Mängel nicht behebt, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen, um die Mängel zu beseitigen. Die entstandenen Kosten können Sie dann vom ursprünglichen Handwerker zurückfordern.

Wenn der Handwerker weiterhin die Bezahlung verlangt, obwohl die Arbeit mangelhaft ist, können Sie die Zahlung unter Vorbehalt leisten. Das bedeutet, dass Sie die volle Summe bezahlen, aber gleichzeitig schriftlich festhalten, dass Sie die Mängelrüge aufrechterhalten und eine Nachbesserung verlangen. Auf diese Weise sichern Sie sich rechtlich ab und können später gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zusammenfassend haben Sie als Verbraucher das Recht, die Zahlung zu verweigern, wenn die erbrachten Leistungen mangelhaft sind. Sie sollten den Handwerker zur Nachbesserung auffordern und gegebenenfalls eine angemessene Frist setzen. Falls der Handwerker die Mängel nicht behebt, können Sie die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Handwerker zurückfordern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Krüger

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Hans Krüger