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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wirtschaftsrecht

Welche Regelungen gibt es im Arbeitsrecht bezüglich Mindestlohn?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht,

ich heiße Laura Maier und arbeite als Angestellte in einem kleinen Unternehmen. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass mein Gehalt nicht dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht. Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitgeber gegen geltende Arbeitsrechtvorschriften verstößt und möchte daher mehr über die Regelungen im Arbeitsrecht bezüglich Mindestlohn erfahren.

Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Arbeitgeber zahlt mir aktuell weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl ich die gleiche Arbeit wie meine Kollegen verrichte. Ich bin mir unsicher, ob dies rechtlich in Ordnung ist und ob ich Anspruch auf eine Nachzahlung habe. Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Arbeitnehmerin gewahrt werden und dass mein Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhält.

Meine Sorgen beziehen sich vor allem darauf, dass ich finanziell benachteiligt werde und nicht fair bezahlt werde. Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber davon profitiert, dass ich nicht über meine Rechte Bescheid weiß. Daher frage ich mich, welche konkreten Regelungen es im Arbeitsrecht bezüglich Mindestlohn gibt und wie ich vorgehen sollte, um sicherzustellen, dass mein Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Können Sie mir bitte Informationen zu den geltenden Regelungen im Arbeitsrecht bezüglich Mindestlohn geben? Gibt es Möglichkeiten, wie ich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen kann, falls dieser den Mindestlohn nicht einhält? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine fundierte Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Laura Maier

Daniel Netz

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mindestlohn im Arbeitsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wenn Sie feststellen, dass Ihr Gehalt nicht dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht. In Deutschland gibt es klare Regelungen zum Mindestlohn, die im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgehalten sind.

Gemäß dem MiLoG besteht seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn, der aktuell bei 9,60 Euro pro Stunde liegt. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Beschäftigten mindestens diesen Betrag pro Arbeitsstunde zu zahlen. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag oder ihrer Beschäftigungsart.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, verstößt er gegen das MiLoG. Sie haben als Arbeitnehmerin einen Anspruch darauf, den Mindestlohn zu erhalten. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen rückwirkend den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich gezahlten Gehalt und dem Mindestlohn nachzuzahlen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Gehalt dem Mindestlohn entspricht, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und auf den Verstoß gegen das MiLoG hinzuweisen. Falls Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, den Mindestlohn zu zahlen oder Ihnen eine Nachzahlung zu leisten, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Sie haben die Möglichkeit, sich an das zuständige Arbeitsgericht zu wenden und dort eine Klage auf Nachzahlung des Mindestlohns zu erheben. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen bereithalten, um Ihren Anspruch zu belegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmerin durch das MiLoG geschützt sind und Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, den Mindestlohn zu zahlen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Netz
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht

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