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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wirtschaftsrecht

Kann ich meine AGB online stellen oder benötige ich eine schriftliche Vereinbarung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Heike Zellerbach und betreibe einen Onlineshop für handgefertigte Schmuckstücke. In letzter Zeit habe ich vermehrt Kundenanfragen erhalten, ob ich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch online zur Verfügung stellen kann. Bisher habe ich diese schriftlich mit meinen Kunden vereinbart, jedoch frage ich mich nun, ob es auch ausreicht, die AGB auf meiner Webseite zu veröffentlichen.

Mein aktueller Ist-Zustand ist, dass ich meine AGB bisher nur schriftlich mit meinen Kunden aushandele und diese in jedem Verkaufsgespräch separat übergebe. Dieser Prozess ist jedoch zeitaufwändig und ich möchte gerne wissen, ob es eine rechtlich sichere Möglichkeit gibt, die AGB online zur Verfügung zu stellen.

Meine Sorge ist, dass ich durch eine rein online gestellte AGB möglicherweise rechtliche Risiken eingehe, da ich nicht sicher bin, ob eine schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Deshalb frage ich mich, ob es möglich ist, meine AGB rechtssicher auf meiner Webseite zu veröffentlichen oder ob ich weiterhin auf eine schriftliche Vereinbarung bestehen sollte.

Können Sie mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen, wie ich meine AGB rechtssicher online stellen kann, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Zellerbach

David Rüppel

Sehr geehrte Frau Zellerbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihrem Onlineshop für handgefertigte Schmuckstücke. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre AGB rechtssicher online zur Verfügung stellen können, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen.

Grundsätzlich ist es möglich und auch üblich, AGB online zu veröffentlichen. Dies bietet Ihnen als Shopbetreiber viele Vorteile, da Ihre Kunden vorab die Möglichkeit haben, sich über Ihre Geschäftsbedingungen zu informieren. Dies kann zu einer effizienteren Abwicklung von Verkäufen führen, da Missverständnisse vermieden werden können.

Damit Ihre online gestellten AGB rechtlich wirksam sind, müssen diese jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Zuallererst müssen die AGB leicht zugänglich sein, d.h. sie sollten auf Ihrer Webseite gut sichtbar und leicht auffindbar sein. Es empfiehlt sich, einen eigenen Menüpunkt oder Link zu den AGB einzurichten. Zudem sollten die AGB klar und verständlich formuliert sein, um von Ihren Kunden leicht nachvollzogen werden zu können.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Ihre Kunden explizit auf die Geltung der AGB hingewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch einen Hinweis im Bestellprozess oder durch eine Checkbox bestätigt werden. Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kunden sind Ihre AGB möglicherweise nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.

Es ist jedoch auch möglich, dass Sie Ihre AGB zusätzlich zur online-Stellung weiterhin schriftlich mit Ihren Kunden vereinbaren. Dies kann insbesondere bei individuellen Vertragsverhandlungen sinnvoll sein, um spezielle Bedingungen festzuhalten.

Abschließend kann ich Ihnen empfehlen, sich im Detail mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht auszutauschen, um sicherzustellen, dass Ihre AGB den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen gegebenenfalls auch bei der Überarbeitung Ihrer AGB helfen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
David Rüppel

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David Rüppel