Darf ich meine Mitbewerber öffentlich kritisieren, um mein eigenes Unternehmen zu stärken?
April 14, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Greta Kleine
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Konrad Bacigalupo und Inhaber eines mittelständischen Unternehmens im Bereich der Unterhaltungselektronik. In letzter Zeit habe ich festgestellt, dass meine Mitbewerber aggressive Werbemaßnahmen gegen mein Unternehmen ergreifen, um ihren eigenen Umsatz zu steigern. Dabei werden auch unwahre Aussagen über meine Produkte und Dienstleistungen verbreitet, um potenzielle Kunden von einem Kauf bei mir abzuhalten.
Als Unternehmer bin ich natürlich besorgt über diese Entwicklung und frage mich, ob es rechtlich zulässig ist, meine Mitbewerber öffentlich zu kritisieren, um mein eigenes Unternehmen zu stärken. Ich möchte keinesfalls in rechtliche Schwierigkeiten geraten, aber gleichzeitig auch nicht tatenlos zusehen, wie mein Geschäft durch unlauteren Wettbewerb geschädigt wird.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich rechtlich gesehen dazu berechtigt bin, meine Mitbewerber öffentlich zu kritisieren, um mein eigenes Unternehmen zu schützen? Gibt es möglicherweise andere rechtliche Möglichkeiten, um gegen die unlauteren Werbemaßnahmen meiner Mitbewerber vorzugehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Bacigalupo
Sehr geehrter Herr Bacigalupo,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der aggressiven Werbemaßnahmen Ihrer Mitbewerber und der Möglichkeiten, Ihr eigenes Unternehmen rechtlich zu schützen. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und einige wichtige Informationen zu diesem Thema bereitstellen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass das Wettbewerbsrecht in Deutschland darauf abzielt, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten und unlautere Praktiken zu unterbinden. Dazu zählt auch die Verbreitung von unwahren Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers, um diesen zu schädigen. Diese Art von Verhalten fällt unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs und ist gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
In Ihrem Fall haben Sie das Recht, sich gegen die unlauteren Werbemaßnahmen Ihrer Mitbewerber zur Wehr zu setzen. Eine Möglichkeit wäre es, eine Abmahnung gegen die Mitbewerber zu veranlassen, in der Sie diese auffordern, die rechtswidrige Werbung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollten die Mitbewerber trotz der Abmahnung weiterhin unlautere Werbemaßnahmen ergreifen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Was die öffentliche Kritik an Ihren Mitbewerbern betrifft, ist hier Vorsicht geboten. Zwar haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre Meinung frei zu äußern, jedoch dürfen dabei keine unwahren Tatsachen verbreitet werden, die den Ruf oder die Geschäfte Ihrer Mitbewerber schädigen. Es ist wichtig, dass Ihre Kritik auf objektiven und nachprüfbaren Fakten beruht und nicht diffamierend oder herabsetzend ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Unternehmer durchaus rechtliche Mittel haben, um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Es ist empfehlenswert, sich in einem solchen Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu wenden, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich für Sie und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Kleine
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht
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