Darf ich verlangen, dass mein Lieferant nur an mich verkauft und nicht an meine Konkurrenten?
Juli 11, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Greta Kleine
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Marie Wunderlich und betreibe seit einigen Jahren erfolgreich ein Geschäft im Bereich der Möbelbranche. Mein Lieferant, mit dem ich bisher immer sehr zufrieden war, verkauft seine Produkte nun auch an meine direkten Konkurrenten. Dadurch sehe ich mich in meiner Wettbewerbsfähigkeit stark gefährdet, da meine Konkurrenten nun Zugang zu den gleichen Produkten haben und diese möglicherweise zu günstigeren Konditionen anbieten können.
Ich mache mir große Sorgen um meine Zukunft im Markt und frage mich, ob es rechtlich möglich ist, von meinem Lieferanten zu verlangen, dass er nur noch an mich verkauft und nicht mehr an meine Konkurrenten. Ich befürchte, dass meine Umsätze drastisch sinken könnten, wenn meine Konkurrenten Zugriff auf die gleichen Produkte haben.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich rechtlich gegen meinen Lieferanten vorgehen kann, um eine Exklusivität bei den Verkäufen zu erwirken? Gibt es mögliche Lösungen oder rechtliche Schritte, die ich unternehmen könnte, um meine Interessen zu schützen und meine Wettbewerbsposition zu stärken?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie Wunderlich
Sehr geehrte Frau Wunderlich,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Wettbewerbsprobleme mit Ihrem Lieferanten. Als Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht kann ich verstehen, dass die Situation für Sie sehr belastend ist und Sie sich um die Zukunft Ihres Geschäfts sorgen.
In der Tat gibt es im deutschen Wettbewerbsrecht Regelungen, die Ihnen in solch einer Situation helfen könnten. Eine Möglichkeit, gegen Ihren Lieferanten vorzugehen, wäre die Geltendmachung von sogenannten Exklusivitätsrechten. Exklusivitätsrechte sind Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern, die es dem Händler erlauben, die Produkte des Lieferanten exklusiv zu vertreiben, also nur an diesen einen Händler zu liefern und nicht an Konkurrenten.
Es ist grundsätzlich möglich, mit Ihrem Lieferanten eine solche Exklusivitätsvereinbarung zu treffen. Allerdings müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss eine solche Vereinbarung freiwillig zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten getroffen werden. Zwang oder Druck auf den Lieferanten würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Zum anderen müssen die Exklusivitätsrechte sachlich gerechtfertigt sein, zum Beispiel aufgrund von besonderen Marketingmaßnahmen oder Investitionen, die Sie für den Vertrieb der Produkte getätigt haben.
Sollte Ihr Lieferant nicht bereit sein, eine Exklusivitätsvereinbarung mit Ihnen zu treffen, könnten Sie auch prüfen, ob Ihr Lieferant möglicherweise eine missbräuchliche Marktbeherrschung ausübt, indem er Produkte an Ihre direkten Konkurrenten verkauft und dadurch Ihre Wettbewerbsposition schwächt. In einem solchen Fall könnten Sie sich an die Wettbewerbsbehörden wenden und eine Beschwerde einreichen.
Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Angelegenheit rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Online-Sprechstunde für weitere Fragen und eine detaillierte Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Kleine
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht
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