Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Anhörung in einem Bußgeldverfahren

mein Sohn hat in der Probezeit eine Geschindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerorts begangen. Das Auto ist aber auf meinen Mann angemeldet. Er soll jetzt Angaben dazu machen, ob er selbst gefahren ist oder soll den Fahrer des Fahrzeuges nennen. Muss er Angaben machen oder kann er die Aussage verweigern? Was passiert, wenn er keine Angaben macht? Auf dem Foto ist mein Sohn schlecht zu erkennen, aber mann könnte ihn schon identifizieren. Danke für die Antwort.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ihr Sohn braucht grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen, da sich in Deutschland niemand selber gegenüber den Ermittlungsbehörden belasten muss.

Er kann also insoweit seine Aussage verweigern. Dann wird die Polizei vermutlich an den Vater herantreten, da dieser Halter des Fahrzeuges ist, und fragen werden das Fahrzeug geführt hat. Auch der Vater braucht letztendlich keine Angaben machen, da ihm im Bezug auf seinen Sohn ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Dies wird dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden voraussichtlich das Beweisfoto zur Klärung der Frage wer gefahren ist heranziehen wird. Unter dieses Foto gesehen zu haben, lässt sich eine abschließende Klärung der Beweislage leider nicht herbeiführen. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Sache dann letztendlich vor einem Richter landen könnte, der darüber zu befinden hat, ob auf Grund des Beweisfotos ihr Sohn als Fahrer erkennbar ist.

Sollte dieses Ergebnis heraus kommen, so hätte Ihr Sohn auch noch die Verfahrenskosten zu tragen. Im Endeffekt sollte also ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob nicht etwa der Vater die Geldbuße und den einen Punkt in Flensburg auf sich nimmt. Sofern er anstandslos zahlt, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass nach dem Fahrer nicht weiter ermittelt wird. Dieses ist zwar keine Garantie, beruht aber auf Erfahrungen in der Praxis.



Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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