Kann ein Verein auch ohne Satzung existieren und rechtlich handeln?
September 5, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Emilia Vöss
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,
ich heiße Franceska Beck und bin aktives Mitglied eines Vereins, der bisher keine Satzung hat. Die Gründungsmitglieder haben vor einigen Jahren den Verein ins Leben gerufen, um sich gemeinsam für einen guten Zweck einzusetzen. Allerdings wurde bisher keine Satzung verfasst, die die rechtliche Basis für die Aktivitäten des Vereins regelt.
Der Verein existiert bisher nur auf informeller Basis, ohne festgelegte Strukturen oder Regeln. Dies bereitet mir Sorge, da ich befürchte, dass dies zu rechtlichen Problemen führen könnte. Zum Beispiel frage ich mich, ob der Verein ohne Satzung überhaupt rechtlich handlungsfähig ist und Verträge abschließen kann. Auch die Haftungsfrage und die Vertretungsbefugnis des Vorstands sind mir unklar.
Da ich mich als Mitglied des Vereins gerne aktiv einbringen und Verantwortung übernehmen möchte, würde ich gerne wissen, wie wir als Verein am besten vorgehen sollten, um eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Ist es möglich, nachträglich eine Satzung zu verfassen und diese wirksam zu machen? Oder sollten wir den Verein möglicherweise neu gründen, um von Anfang an alles richtig zu machen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung zu dieser Situation geben könnten und mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Ich möchte gerne sicherstellen, dass der Verein rechtlich korrekt handelt und langfristig bestehen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Beck
Sehr geehrte Frau Beck,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der fehlenden Satzung Ihres Vereins. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um die rechtliche Situation des Vereins machen und gerne eine klare rechtliche Grundlage schaffen möchten, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Verein auch ohne eine schriftliche Satzung existieren kann. Allerdings empfehle ich dringend, eine Satzung zu verfassen, da diese die Grundlage für die rechtliche und organisatorische Struktur des Vereins bildet. In der Satzung werden unter anderem die Zwecke des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstands, Entscheidungs- und Vertretungsregelungen sowie andere wichtige Regelungen festgelegt.
Es ist durchaus möglich, auch nachträglich eine Satzung zu verfassen und wirksam zu machen. In Ihrem Fall wäre es ratsam, gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Vereins eine Satzung zu erarbeiten, die alle relevanten Punkte abdeckt und die den Anforderungen des Vereinsrechts entspricht. Es empfiehlt sich, sich dabei von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Vereinsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Satzung rechtlich einwandfrei ist.
Eine Neugründung des Vereins wäre in der Regel nicht notwendig, es sei denn, es besteht der Wunsch, den Verein strukturell oder inhaltlich grundlegend zu verändern. In den meisten Fällen ist es jedoch ausreichend, eine Satzung zu verfassen und diese von der Mitgliederversammlung zu verabschieden.
Um sicherzustellen, dass der Verein rechtlich korrekt handelt und langfristig bestehen kann, empfehle ich Ihnen daher dringend, eine Satzung zu verfassen und diese wirksam zu machen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung der Satzung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der rechtlichen Absicherung Ihres Vereins.
Mit freundlichen Grüßen,
Emilia Vöss, Rechtsanwältin für Vereinsrecht
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