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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

schätzung vom finanzamt

wir haben für das jahr 2007 vom finanzamt eine schätzung bekommen da wir unsere steuererklärung nicht abgegeben haben. ich hab fristgerecht einspruch im dezember 2008 erhoben. im märz 2009 bekam ich dann einen brief das ich sofort zahlen soll. die einschätzung beträgt über 2000 euro. sonst bekommen wir immer geld zurück. ich hab daraufhin die steuerklärung abgegeben und auf den einsruch hingewiesen. dieser ist scheinbar niemals dort angekommen und deshalb soll ich zahlen. wir haben dummerweise den brief nicht per einschreiben geschickt, aber ich habe zeugen das dieser brief abgegeben wurde. meine tochter und eine bekannte haben den brief zusammen bei der poststelle abgegeben. jetzt bekam ich wieder eine ablehnung vom finanzamt das sie das nicht anerkennen und ich jetzt bei der nächst höheren behörde klage einreichen kann. meine frage hat das überhaupt sinn? weiter als wie zur post kann man einen brief doch gar nicht verfolgen. wie soll ich den beweisen ob der brief bei der post oder erst beim finanzamt verloren ging
mit freundlichen grüssen
martin und anja brüggestrat

Michael Vogt

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Entsprechend § 355 Abs. 1 AO ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe einzulegen.

Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs trägt hierbei der Steuerpflichtige die Beweislast dafür, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde eingegangen ist. Hierbei kommt ihm nach dieser Rechtssprechung weder ein Anscheinsbeweis noch eine so genannte Zugangsfiktion zugute, so dass selbst der Nachweis, dass der Einspruch bei der Post abgegeben wurde nicht ausreichend sein dürfte.

Allerdings besteht in diesen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zu beantragen.

Hierbei müsste dann im Einzelnen dargelegt werden, wann (an welchem Tag zu welcher Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Postbriefkasten oder Abgabe in einer bestimmten Postfiliale) und von welcher Person der Schriftsatz zur Post gebracht wurde.

Bitte beachten Sie hierbei, dass auch die Wiedereinsetzung an strenge Fristen gebunden ist und spätestens ein Jahr nach dem Ende der versäumten Frist und vier Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen ist.

Ich empfehle Ihnen daher, möglichst kurzfristig einen entsprechenden Antrag auf Widereinsetzung zu stellen. Möglicherweise sollten Sie dies mittels eines Anwaltes tun.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

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Experte für Steuerrecht

Michael Vogt

Michael Vogt

Reutlingen

Herzlich Willkommen auf meinem Profil. Durch meine frühere Tätigkeit als DGB Jurist verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt darüberhinaus schwerpunktmässig in den Bereichen Vertrags-, Kredit- und Kaufrecht tätig. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) sowie der Gewerkschaft ver.di. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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