Wie werden Rentenansprüche bei langjähriger Krankheit berechnet?
August 27, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Fred Schönecker
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht,
ich heiße Paula Fuchs und habe eine Frage bezüglich meiner Rentenansprüche im Falle einer langjährigen Krankheit. Seit mehreren Jahren leide ich unter einer chronischen Erkrankung, die es mir erschwert, meinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Aufgrund dessen habe ich mich entschieden, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Ich frage mich jedoch, wie meine Rentenansprüche bei einer langjährigen Krankheit berechnet werden. Meine Sorge besteht darin, dass ich aufgrund meiner Einschränkungen möglicherweise nicht mehr in der Lage bin, meinen bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb ist es für mich von großer Bedeutung zu verstehen, wie meine Rente berechnet wird und wie sich meine finanzielle Situation in Zukunft gestalten könnte.
Können Sie mir bitte erklären, welche Kriterien bei der Berechnung meiner Rentenansprüche aufgrund meiner langjährigen Krankheit berücksichtigt werden? Gibt es bestimmte Regelungen oder Gesetze, die meine Situation beeinflussen könnten? Welche Möglichkeiten habe ich, um meine finanzielle Zukunft zu sichern und welche Schritte sollte ich in dieser Hinsicht unternehmen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rentenansprüche im Falle einer langjährigen Krankheit. Ich verstehe, dass es für Sie von großer Bedeutung ist, zu verstehen, wie Ihre Rente berechnet wird und wie sich Ihre finanzielle Zukunft gestalten könnte. Gerne möchte ich Ihnen daher ausführlich erläutern, welche Kriterien bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche aufgrund Ihrer langjährigen Krankheit berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente aufgrund einer langjährigen Krankheit spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zunächst einmal ist entscheidend, ob Sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Zudem muss eine medizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung erfolgen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach Ihrem individuellen Leistungsvermögen. Es wird geprüft, inwieweit Sie noch erwerbsfähig sind und in welchem Umfang Sie noch arbeiten können. Dabei wird Ihr bisheriges Einkommen berücksichtigt, um festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Rente gezahlt wird. Es kann auch sein, dass eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, wenn Sie noch teilweise arbeitsfähig sind.
Es gibt gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die Ihre Rentenansprüche bei einer langjährigen Krankheit beeinflussen können. Diese sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, insbesondere im SGB VI (Rentenversicherung). Hier werden die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sowie die Berechnung und Höhe der Rente genau festgelegt.
Um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern, ist es wichtig, frühzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Zudem sollten Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht beraten lassen, um Ihre Ansprüche und Möglichkeiten bestmöglich zu klären. Gemeinsam können wir herausfinden, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre finanzielle Situation abzusichern.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Schönecker, Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht
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