Wie lange besteht Anspruch auf Krankengeld?
Mai 12, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Fred Schönecker
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Lucas Ehrig und habe eine Frage zum Thema Krankengeld im Sozialversicherungsrecht. Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben und beziehe Krankengeld von meiner Krankenkasse. Nun mache ich mir Sorgen, wie lange ich noch Anspruch auf Krankengeld habe und ob es möglicherweise eine Verlängerungsmöglichkeit gibt.
Meine derzeitige Situation ist folgende: Ich bin seit drei Monaten krankgeschrieben und beziehe Krankengeld von meiner Krankenkasse. Mein Arzt hat mir mitgeteilt, dass meine Krankheit länger dauern könnte und ich voraussichtlich noch weitere Wochen krankgeschrieben sein werde. Da mein Arbeitsverhältnis durch die Krankheit gefährdet ist, mache ich mir Sorgen um meine finanzielle Absicherung.
Daher meine Frage an Sie: Wie lange besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld und gibt es möglicherweise eine Verlängerungsmöglichkeit, wenn die Krankheit länger dauert als zunächst erwartet? Welche Schritte muss ich unternehmen, um meinen Anspruch auf Krankengeld zu verlängern und wie kann ich mich am besten darauf vorbereiten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre hilfreichen Informationen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Ehrig
Sehr geehrter Herr Ehrig,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Krankengeld im Sozialversicherungsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Absicherung machen, insbesondere wenn Ihre Krankheit voraussichtlich länger dauern wird. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu Ihrem Anliegen.
In der Regel besteht ein Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die Krankengeldzahlung beginnt nach dem sechsten Tag der Arbeitsunfähigkeit und beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Wenn Ihre Krankheit länger dauert als zunächst erwartet und Sie weiterhin krankgeschrieben sind, können Sie eine Verlängerung des Krankengeldes beantragen. Hierfür müssen Sie in der Regel Ihrem behandelnden Arzt eine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die die Fortdauer der Krankheit bestätigt. Diese Bescheinigung müssen Sie dann Ihrer Krankenkasse vorlegen, um die Verlängerung des Krankengeldes zu beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung des Krankengeldes kümmern und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Falls Sie unsicher sind, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu verlängern, empfehle ich Ihnen, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen bei der Antragsstellung unterstützen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Genesung und für Ihre finanzielle Absicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Schönecker
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?