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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Inwiefern können Freibeträge bei der Grundsicherung berücksichtigt werden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich momentan mit einigen Problemen im Bereich der Grundsicherung konfrontiert bin und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Name ist Emma Stolzheim und ich beziehe seit einiger Zeit Grundsicherung, da ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage bin, meinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.

In letzter Zeit habe ich jedoch erfahren, dass es die Möglichkeit gibt, Freibeträge bei der Grundsicherung zu berücksichtigen. Da ich zusätzlich zu meiner Grundsicherung noch einige Einnahmen aus einem Mini-Job habe, bin ich mir unsicher, ob und inwiefern diese Freibeträge auf meine finanzielle Situation angewendet werden können. Ich mache mir Sorgen, dass meine Einnahmen aus dem Mini-Job meine Grundsicherung gefährden könnten und möchte daher gerne mehr darüber erfahren, wie genau Freibeträge berücksichtigt werden und ob ich möglicherweise Anspruch auf diese habe.

Können Sie mir bitte erklären, wie Freibeträge bei der Grundsicherung berücksichtigt werden? Gibt es bestimmte Grenzen oder Regelungen, die ich beachten muss? Und welche Schritte sollte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass meine Einnahmen aus dem Mini-Job meinen Anspruch auf Grundsicherung nicht gefährden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Emma Stolzheim

Fred Schönecker

Sehr geehrte Frau Stolzheim,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Grundsicherung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, dass Ihre Einnahmen aus einem Mini-Job Ihre Grundsicherung gefährden könnten. Gerne erkläre ich Ihnen, wie Freibeträge bei der Grundsicherung berücksichtigt werden und welche Regelungen es hierbei zu beachten gibt.

Grundsätzlich gibt es Freibeträge, die bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt werden. Diese Freibeträge dienen dazu, dass Sie trotz zusätzlicher Einnahmen aus einem Mini-Job weiterhin einen Teil Ihrer Grundsicherung erhalten können. Die genaue Höhe der Freibeträge richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Ihrem Alter, Ihrer Wohnsituation und anderen persönlichen Umständen.

Für Personen, die Grundsicherung beziehen und gleichzeitig Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, gelten bestimmte Freibeträge. Diese Freibeträge werden von den zusätzlichen Einnahmen abgezogen, bevor sie auf die Grundsicherung angerechnet werden. In der Regel liegt der Freibetrag für Erwerbstätige bei 100 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Sie bis zu 100 Euro monatlich aus einem Mini-Job dazuverdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Grundsicherung hat.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Mini-Job und Ihre zusätzlichen Einnahmen dem Sozialamt melden, damit diese korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten regelmäßig Ihre Einkommensnachweise vorlegen und sicherstellen, dass die Freibeträge ordnungsgemäß angewendet werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Einnahmen aus dem Mini-Job den Freibetrag überschreiten, empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht zu wenden, der Ihnen weiterhelfen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Schönecker

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Fred Schönecker