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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Was passiert, wenn meine Erwerbsminderungsrente ausläuft und ich noch nicht arbeitsfähig bin?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

mein Name ist Artur Witzelmann und ich wende mich mit einer drängenden Frage an Sie. Im Jahr 2018 wurde bei mir eine Erwerbsminderung festgestellt und ich erhielt daraufhin eine Erwerbsminderungsrente. Leider hat sich mein Gesundheitszustand seither nicht verbessert und ich bin weiterhin nicht in der Lage, einer regulären Arbeit nachzugehen.

Nun habe ich erfahren, dass meine Erwerbsminderungsrente bald ausläuft und ich stehe vor der Frage, was passiert, wenn ich weiterhin nicht arbeitsfähig bin. Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich auf die finanzielle Unterstützung angewiesen bin, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ohne die Erwerbsminderungsrente sehe ich mich in eine prekäre Lage geraten.

Daher meine Frage an Sie als Experten für Sozialversicherungsrecht: Was kann ich tun, wenn meine Erwerbsminderungsrente ausläuft und ich weiterhin nicht arbeitsfähig bin? Gibt es Möglichkeiten, die Rente zu verlängern oder andere Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen? Ich würde gerne wissen, welche Schritte ich in dieser Situation unternehmen kann, um meine Existenzsicherung zu gewährleisten.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Artur Witzelmann

Fred Schönecker

Sehr geehrter Herr Witzelmann,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und verstehe Ihre Sorgen bezüglich Ihrer finanziellen Absicherung, insbesondere wenn Ihre Erwerbsminderungsrente bald ausläuft und Ihr Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat. In einer solchen Situation ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Existenzsicherung zu gewährleisten.

Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente ausläuft und Sie weiterhin nicht arbeitsfähig sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten. Zunächst einmal sollten Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen und Ihre Situation schildern. Es ist möglich, dass in Ihrem Fall eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente oder die Gewährung einer anderen Unterstützungsleistung wie beispielsweise einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.

Um eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat und Sie weiterhin nicht in der Lage sind, einer regulären Arbeit nachzugehen. Hierbei ist es wichtig, ärztliche Unterlagen und Gutachten vorzulegen, die Ihre gesundheitliche Einschränkung belegen.

Sollte eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente nicht möglich sein, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, andere Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen. Diese Leistungen dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und können in Anspruch genommen werden, wenn keine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Es ist ratsam, sich in einer solchen Situation von einem erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten auszuloten. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, um Ihre Existenzsicherung zu gewährleisten und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen, falls Ihr Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird.

Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen und eine persönliche Beratung zur Verfügung und werde alles daransetzen, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Schönecker
Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht

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Fred Schönecker