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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

aussetzungszinsen

suche experten für aussetzungszinsen.
aufgrund einer steuerfahndung 1996 wurden 2000 neue steuerbescheide erhoben gegen die ich einspruch einlegte und aussetzung der vollziehung beantragte. dann geschah jahrelang garnichts.erst 2009 gegannen die verhandlungen mit
dem finanzamt, die im 0kt. 2010 zu einen vergleich führten.
nun muss ich für die zeit von 2000-2009 aussetzungszinsen bezahlen.
gibt es möglichkeiten mit reelen chancen gegen diese zinsen zu klagen, da ich für die lange dauer des verfahrens nicht verantwortlich bin.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Die von Ihnen gestellte Frage lässt sich im Rahmen einer Erstberatung leider nicht abschließend beurteilen.

Dennoch möchte ich versuchen Ihnen eine erste Prognose sowie Handlungsempfehlungen zu geben.

Im Ergebnis sollten sie dringend einen im Steuerrecht erfahrenen Kollegen vor Ort beauftragen. Am besten aufgehoben wären sie bei einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerberater.

Wenn sie ihre Stadt mitteilen würden, könnte ich Ihnen einen geeigneten Kollegen empfehlen.

Nach ihrer Schilderung sind sie aufgrund der langen Verfahrensdauer, die sie offensichtlich nicht zu verschulden haben, Aussetzungszinsen entstanden. Sofern Sie hierfür nicht verantwortlich sind brauchen sie auch nicht für den vollständigen Zeitraum die Zinsen zu bezahlen und haben insoweit Einspruch zu Recht eingelegt.

Das Problem ist hier allerdings, dass sie einen Vergleich geschlossen haben. Sofern die Aussetzungszinsen von dem Vergleich mit umfasst sind, sehe ich leider keine gute Chancen sich hiergegen zu wehren.

Bei einem solchen Vergleich handelt es sich nämlich grundsätzlich um einen Vertrag.

Hier kämen sie nur wieder dann heraus, wenn sie ein Recht zur Anfechtung hätten.

Dieses wäre bei Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung der Fall. Dieses kann ich nach ihrer Schilderung nicht erkennen.

Da ein solcher Sachverhalt aber zu komplex ist und auch ohne Kenntnis der genauen Wortlaut des Vergleichs nicht abschließend zu beurteilen ist, rate ich Ihnen dringend an,einen Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater vor Ort mit der abschließenden Prüfung der Sach- und Rechtslage und gegebenenfalls der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagvormittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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Experte für Sozialversicherungsrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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