Umzug beim Bezug von Hartz 4
August 3, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Kann ich als Hartz 4 Empfänger in ein anderes Bundesland ziehen? Ich möchte von NRW nach Niedersachsen umziehen und mir dort Arbeit suchen. Meine derzeitige Wohnung ist zum Monatsende gekündigt.
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Sofern Sie im ALG II-Bezug stehen , umziehen möchten un die Umzugskosten erstattet verlangen, ist die Kostenerstattung grundsätzlich nur dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Zu den wichtigen Gründen laut SGB II gehören:
- Schimmelbefall in der Wohnung
- gesundheitliche Einschränkungen
- Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
Der Leistungsträger braucht immer einen Nachweis über das Vorliegen dieser Gründe. Das können Fotos, Briefe eines Anwalts, ärztliche Atteste oder ein Arbeitsvertrag sein.
Hintergrund für diese strenge Regelung sind die mit dem Umzug verbundenen Kosten wie so oft die Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind.
Daher benötigen Sie für einen Umzug eine Notwendigkeitsbescheinigung der Arge, bei der Sie aktuell gemeldet sind.
Eine Kostenerstattung zur Arbeitssuche wird nach Ihrer Schilderung somit nicht möglich sein.
Sie können aber (in diesem Fall müssten Sie für die Umzugskosten aufkommen) in ein anderes Bundesland ziehen, ohne Ihren ALGII-Anspruch zu verlieren.
Erfahrungsgemäß sollten Sie die Arge am neuen Wohnort vor dem Umzug kontaktieren und die Fortsetzung des Leistungsbezuges bestätigen lassen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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