Problemklärung Arbeitsamt/ Mietzuschuß während der Ausbildung
September 6, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Hallo,
ich bin 24 Jahre alt und habe ein Problem mit dem Arbeitsamt/Agentur für Arbeit...
Es geht darum das ich Ende Juni meine Ausbildung abgeschlossen habe und mich davor aber schon vorsichtshalber mal Arbeitssuchen gemeldet habe. Bei der Antragsstellung habe ich dann zufällig Erfahren, dass mir währen der Ausbildungszeit eigentlich ein zuschuß zur Miete zustand und die Sachbearbeiterin die den Antrag angenommen hatte, hatte sich halt gewundert das ich diesen zuvor nicht in Anspruch genommen habe. Vor allem weil ich Bafög bezogen habe und einen Studentenkredit aufnehmen musste um meine Ausbildung und alles drum und dran finanzieren zu können.
Vor meiner Ausbildung war ich aber auch schon mal kurzfristig Arbeitsuchend gemeldet, und habe zum Ausbildungsbeginn auch nachgefragt wie das mit einem Zuschuss aussieht und habe da erfahren das mir nichts zusteht.
Kann ich denn jetzt rückwirkend verlangen das ich das Geld nachbezahlt bekomme, vor allem weil ich ja auch mehrfach nachgefragt habe und mir nicht das richtige erzählt wurden ist.
Meine jetzige Sachbearbeiterin versucht mich da auch abzuwimmeln, ist nicht besonders nett und verweigert mir einen Termin. Unterlagen die ich abgebe, zuschicke kommen angeblich nicht an und das obwohl ich eine eingangsbestätigung habe. Hätte eigentlich am liebsten einen Termin mit dem Vorgesetzten von Ihr. Kann ich dieses Verlangen? Wenn ja dann wie? Stelle Ihnen auch noch mal ein paar Briefe rein damit Sie sich ein besseres Bild von der Situation machen können.
Kann mir jemand Helfen ein Schreiben zu formulieren so das es alles beinhaltet und das ich dann auch wenigstens wenn auch ohne Erfolg eine Antwort bekomme die Fachlich beantwortet ist.
Mit freundlichen Grüßen.
Patryk Kruk
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
In Ihrem Fall wird es schwierig werden Leistungen nachzufordern. Das hängt damit zusammen, dass Leistungen im Bereich des ALG I und II grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden können und eine rückwirkende Zahlung ohne Antrag somit ausscheidet.
Eine andere Beurteilung könnte sich zwar durch das Verhalten der Arbeitsagentur/der Sachbearbeiterin ergeben, jedoch besteht hier ein Beweisproblem.
Da Sie, wie ich dem Sachverhalt entnehme, die Aussagen der Sachbearbeiterin nur mündlich (wohl nicht unter Zeugen!) haben, wird sich die Aussage, dass Ihnen nichts weiter zusteht, wohl nicht nachweisen lassen, so as etwa ein gerichtliches Vorgehen in diesem Fall keine hinreichenden Erfolgsaussichten hätte.
Sie könnten sich aber sehr wohl an den Vorgesetzten der betreffenden Sachbearbeiterin wenden, dies sollten Sie schriftlich veranlassen. Insbesondere steht Ihnen insoweit auch der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde frei.
Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen im Rahmen einer gesonderten Mandatserteilung insoweit behilflich.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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