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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Wer muss hier bezahlen? Sachschaden

Guten Tag,

Ich habe folgenden Fall bei dem ich dringen Hilfe benötige.

Ich war am Montag mit meinem Auto einen Freund besuchen. Der besagte Freund wohnt in einem Wohnblock der einer Organisation (GWO - Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland ) gehört.
Diese Organisation hatte kürzlich alle Parkpläte so umgebaut, das nun jeder Mieter einen dieser Parkplätze zu mieten hat und dort nur er parken darf. Es sei angemerkt, das es keinerlei Warnhinweise für Besucher gibt, die klar machen, das hier nur Anwohner wohnen dürfen, es ist also in keinster Weise ersichtliche.
Ich habe nun auf einem Parkplatz geparkt, der einem anderen Mieter gehört hat. Also ich gegen später wieder nach unten kam um wegzufahren musste ich feststellen, das der besitzer dieses Parplatzes die Metallschranke die sich an jedem dieser Parkplätze befinden nach oben geklappt hat damit ich diesen nicht mehr verlassen kann. Ich hatte also meinen Freund nach unten gebeten damit er sein Auto, das genau daneben stand wegfährt, somit konnte ich dann über seinen Parkplatz das Gelände verlassen.
Am abend bekam ich dann einen Anruf indem mir meine Freund mitgeteilt hat, das die Schrank die zuvor hochgeklapt war nun beschädigt ist und ich dagegen Gefahren bin. Das war aber definitiv nicht der Fall. Der besitzer des Parkplatzes hat die GWO verständigt, die daraufhin das beschädigte Teil entfernen lies, demnächst ein neues einbaut und die Rechnung soll nun der Mieter bezahlen, der wiederum behauptet ich hätte die Schranke zerstört und er will nun das Geld von mir haben.
Bin ich nun verpflichtet die zerstörte Schranke zu bezahlen? Meiner Versicherung werde ich den Schaden nicht melden können, da kein Gutachten mehr erstellt werden kann, die schranke wurde bereits entfernt. Ich bin mir aber 100% sicher das ich die Schranke nicht zerstört habe.

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

vorab empfehle ich Ihnen, die von der Gegenseite behauptete Beschädigung der Versicherung zu melden, um nicht Meldezeit nicht verstreichen zu lassen. Dies Kostet Sie nichts. Machen Sie Ihrer Versicherung gleich klar, dass Sie keinen Schaden verursacht haben. Im Übrigen gilt folgendes:

Wenn Sie zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden sollen, so muss Ihnen auch bewiesen werden können, dass Sie einen Schaden verursacht haben. Wenn es hierfür keine Zeugen gibt und auch an Ihrem Fahrzeug kein Schaden ersichtlich ist, der auf einen Zusammenstoß mit der Parkplatzsperre hindeutet, so werden Sie keinen Schadensersatz leisten müssen, da Ihnen hier ein schadensverursachendes Verhalten nicht nachzuweisen sein wird.

Rechtstechnisch muss derjenige, der behauptet, Sie hätten einen Schaden verursacht, diese Behauptung vor Gericht auch beweisen können. Dies wäre wie erwähnt in Ihrem Falle nur durch Zeugen, allenfalls noch durch Augenscheinnahme Ihres Fahrzeuges und dort vorhandener Beschädigungen möglich.

Können Zeugen nicht genannt werden und hat Ihr Fahrzeug keine "verdächtige" Beschädigung, so brauchen Sie nicht zu befürchten, dass ein Gericht Sie zu Schadensersatzzahlungen verurteilen wird. Werden Sie aber gleichwohl von der Gegenseite zur Zahlung aufgefordert, zahlen Sie nicht, sondern schalten Sie einen Rechtsvertreter ein.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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