Trinkwasseranschluss
August 18, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Gibt es für Wochenendgrundstücke einen Anschlusszwang an das öffentliche Trinkwassernetz?
Sehr geehrter Fragesteller
der Anschlusszwang an die kommunale Wasserversorgung richtet sich nach der für Sie geltenden kommunalen Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung. Diese wird aufgrund der in Ihrem Bundesland geltenden Gemeindeordnung (GO) und des Kommunalabgabengesetzes von der Ihrer Gemeinde beschlossen.
In dieser Satzung ist bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.
Überlicherweise gilt der Anschluss- und Benutzungszwang für Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird und die an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder aber einen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch Privatweg haben. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die dem dauerndem Aufenthalt von Menschen dienen, so ist jedes Gebäude anzuschließen.
Sie können aber jedenfalls einen Antrag auf Befreiung des Anschusszwanges und auch - wenn eine solche Befreiung nicht für Sie in Betracht kommt - des Benutzungszwanges bei Ihrer Gemeinde beantragen. Gewährt wird eine Befreiung im Falle einer Härte, die es für Sie nicht zumutbar macht, vom Anschluss- und Benutzungszwang erfasst zu werden. Der Antrag wäre mit entsprechenden Gründen zu versehen.
Allein der bei Ihnen möglicherweise vorliegende Umstand gelegentlicher Nutzung ohne Hinzutreten besonderer Umstände wird allerdings voraussichtlich wenig erfolgversprechend sein
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Orientierung weiter geholfen. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz,RA
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