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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Schlüssel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich war vom 10.01.2009 bis zum 18.10.2009 als Au- Pair in Deutschland. Nun wurde der Au- Pair Vertrag vorzeitig gelöst aufgrund von Differenzen zwischen mir und meiner Gastfamilie. Nun habe ich aber ein Problem, beim Ausziehen aus dem Haus habe ich meine Wohnungsschlüssel von meiner Wohnung in Österreich bei meiner Gastfamilie vergessen. Auf dem Schlüsselband befinden sich 3 Schlüssel, ein Schlüssel der gesamte Türen in dem Gemeindegebäude öffnet in dem ich wohne, den ich auch nicht noch mal bekomme weil es eben ein Sicherheitsschlüssel ist und ich den nicht in mehrfacher Ausführung bekomme! Weiters ist der Schlüssel zu meiner Wohnung und zum Postfach auf dem Schlüsselband.
Da meine Gastfamilie mir ein Gästezimmer im Haus zur Verfügung gestellt hat, war das auch ein Schlüssel in der Tür. Den auch genutzt habe! Jetzt ist dieser Schlüssel weg und ich weiß nicht wo er ist ... ich habe sämtliches Gepäck von mir durchsucht und dieser Schlüssel zum Gästezimmer befindet sich definitiv nicht bei mir. Mein Gastfamilie hat mir nun eine E-Mail geschrieben das ich meine Schlüssel von meiner Wohnung und mein restliche Geld nur dann bekomme wenn ich ihnen den Schlüssel zum Gästezimmer gebe. Da ich aber den Schlüssel nicht habe kann ich dies auch nicht tun! Bei dem Gästezimmerschlüssel handelt es sich um einen ganz "normalen" Schlüssel den man auch in mehrfacher Ausführung bekommt mit dem ich nichts anfange könnte, wobei es sich bei meinen Schlüsseln um wichtige Schlüssel handelt ohne die ich nicht in meine Wohnung komme. Nun weiß ich nicht was ich da machen kann! Das Gespräch mit der Gastfamilie habe ich gesucht aber bin auf kein Verständnis gestoßen!

Andreas Scholz

Sehr verehrte Fragestellerin,

grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihre Schlüssel ausgehändigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Gastfamilie nicht geltend machen.

Freilich sind auch Sie verpflichtet, Schlüssel der Gastfamilie an diese herauszugeben. Wenn Sie dies nicht mehr können, weil Sie diesen etwa verloren haben, so haben Sie entweder die Kosten des Nachmachens zu ersetzen oder selbst einen nachgemachten Schlüssel zu übergeben.

Freilich wird es zur Entspannung beitragen, wenn Sie Ihre Bereitschaft erklären, für Ersatz des Schlüssels der Gastfamilie zu sorgen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dann Ihr Schlüssel herausgegeben werden. Tatsächlich ist kein sachlicher Grund denkbar, Ihnen dann die Herausgabe des Schlüssels zu verweigern.

Sollte aber die Gastfamilie weiterhin die Schlüssel zurückhalten, können Sie die Herausgabe gerichtlich erzwingen. Gleiches gilt für Schäden oder andere Kosten, die Ihnen kausal zur Zurückhaltung des Schlüssels entstehen.

Wenn Sie einer rechtlichen Vertretung in Ihrer Angelegenheit in Deutschland bedürfen, kann ich hier im Rahmen eines Auftrages gerne für Sie tätig werden. Ich könnte in Ihrem Auftrage die Ihnen zustehenden Rechte geltend machen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz