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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Scheidungsfolgenvereinbarung

Guten Tag,
Mein Mann und ich waren etwas länger als zehn Jahre verheiratet. Er lebt seit anderthalb Jahren aufgrund der Corona-Pandemie von ALG II. Ab Januar 2022 wird er eine kleine Altersrente beziehen und hätte dann Anspruch auf Grundsicherung.
Wir möchten gern eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, in der alle gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen werden. Meine Einkünfte liegen z.Z. unter dem Selbstbehalt, und auch ich habe von ihm nichts zu erwarten.
1) Ist es möglich, diese jetzt in der o.g. Form zu treffen, da wir beide nicht unterhaltsfähig sind ?
2) Kann eine Unterhaltspflicht überhaupt ausgeschlossen werden, wenn ein Ehepartner bereits Rentner ist ?
3) Besteht dann evtl. Unterhaltsanspruch wegen Alters ?
4) Oder wäre der Verzicht auf Scheidungsunterhalt ggfs. sittenwidrig und vom Sozialträger per Abänderungsklage anfechtbar ?
5) Ist eine Vereinbarung wie oben beschrieben vielleicht nur rechtens, wenn beide Partner ihren Lebensunterhalt komplett bestreiten können ?
6) Wenn ja, wie lange rückwirkend sollte man dies zum Zeitpunkt der Vereinbarung nachweisen können ?
7) Oder genügt es, eine positive Prognose für die Zukunft zu erstellen ? (Er hat von 2015 bis 2019 gut verdient und kann als freischaffender Künstler ab 2022 sicher noch ein paar Jahre für sich selbst sorgen.)
Schlußendlich: Es liegt eine mexikanische Eheurkunde vor mit dem Vermerk Gütertrennung. Ist dieser hier rechtsgültig ?

Vielen Dank !

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

Zu 1. Die Vereinbarung müsste notariell beurkundet werden.
Zu 2. ja
Zu 3. Nein
Zu 4. Wenn dies ein Vertrag zu Lasten Dritter nämlich zu Lasten der Steuerzahler ist, ja, aber wenn beide ein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts haben nein.
Zu 5. Entweder, wenn beide dies können, oder wenn sowieso kein Unterhalt geschuldet wäre, weil beide weniger als den Selbstbehalt verdienen.
Zu 6. entfällt, wegen beiderseitigem Einkommen unter Selbstbehalt.
Zu 7. Die Gütertrennung ist gültig, schließt aber nur den Zugewinnausgleich und nicht die Unterhaltspflicht aus. Sie müsste jedoch von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Scheidungsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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