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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Scheidungsjahr

Sehr geehrter Herr Anwalt,

Mein sogenanntes Scheidungsjahr wurde am 01.07.2010 von einem Anwalt festgelegt und auch den Gegenseite und mir schriftlich mitgeteilt. Inzwischen werde ich von diesem Anwalt nicht mehr vertreten und suche einen anderen Anwalt. Bleibt der Termin trotzdem bestehen oder muß der neu gestellt werden.?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller

es gibt ein Trennungsjahr und einen Scheidungstermin.

Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn die Ehegatten nicht mehr als Ehepaar zusammenleben. Meistens zieht dann einer aus der Wohnung aus. Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner in der gleichen Wohnung getrennt leben, wenn jeder ein anderes Zimmer der Wohnung benutzt und jeder „seinen Kram" allein macht, also nicht mehr für den anderen kocht, jeder seine Wäsche selber wäscht und so weiter.
Der Scheidungstermin wird vom Gericht auf Antrag bestimmt. Das ist der Termin indem das Gericht über die Scheidung verhandelt und die Ehe für geschieden erklärt.
Beides wird durch einen Wechsel des Anwalts nicht beeinflußt. Es bleibt daher bei dem von Ihrem früheren Anwalt festgestellten Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Scheidungsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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