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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Ablauf einer Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin seit 18 Jahren verheiratet und lebe seither in einem von der Bank finanzierten Einfamillienhaus. Zusammen mit meiner Frau, und meinem 18 Jahre alten, Lehrstellensuchenden Sohn. Ich bezahle das Haus und unterhalte die Famillie.
Nun will ich mich von meiner Frau ( Hausfrau) trennen, und habe daher folgende Fragen
1. Wer hat in der Scheidungszeit das Wohnrecht im Haus?
2. Welche Unterhaltkosten kommen auf mich zu?
3. Was raten Sie mir zu tun ?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

mangels anderer Sachverhaltsangaben, gehe ich davon aus, dass das Haus während der Ehe gekauft wurde, Sie keinen Ehevertrag haben und beide als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Unter dieser Voraussetzung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Das Wohnrecht haben, solange das Gericht nichts anderes entscheidet, Sie und Ihre Frau gemeinsam. Eine Trennung ist auch innerhalb des Hauses möglich, indem Sie einen Teil der Räume und Ihre Frau den anderen bewohnt.
Wenn einer freiwillig aus dem Haus auszieht, hat der andere während der Trennungszeit das Wohnrecht für das Haus.
Sie können jedoch vor dem Amtsgericht einen Antrag auf Zuweisung stellen.
2. Der Unterhalt für das Kind ist solange zu zahlen, bis das Kind entweder eine Erstausbildung beendet oder eine Arbeit gefunden hat. Dabei muss sich Ihr Kind ernsthaft um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz bemühen. Die Höhe richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und der Düsseldorfer Tabelle. Eigenes Einkommen des Sohnes (Ausbildungsvergütung) wird angerechnet, wenn er eine Ausbildung findet.
Für den Ehegattenunterhalt gilt: Von Ihrem Nettoeinkommen wird der Unterhalt für den 18jährigen Sohn abgezogen.
Von dem Rest werden 3/7 als Unterhalt gezahlt.
Wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (Alter, Gesundheitszustand, Ausbildung Ihrer Frau, wie schnell kann Ihre Frau Arbeit finden, u.s.w.)
Darüber kann im Rahmen der Online Beratung keine Prognose abgegeben werden.
3. Sie sollten versuchen, sich mit Ihrer Frau gütlich darüber zu einigen, wer aus dem Zugewinn was erhält.
Grundformel: Jeder bekommt dass was er/sie zu Beginn der Ehe hatte und von dem, was während der Ehe angeschafft wurde, erhält jeder die Hälfte.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn einer einen Anwalt hat und der Andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Muss das Gericht darüber entscheiden, wer was bekommt, braucht jeder einen Anwalt und es wird teurer.
Gemeinsame Konten sollten aufgelöst werden. Jeder sollte sich eigene Konten zulegen. Dann müssen Sie nur abwarten, bis das Trennungsjahr vorbei ist, und einen Anwalt beauftragen, den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Scheidungsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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