Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Ehevertrag

Hallo Herr Rechtsanwalt.

Meine Frau und ich haben vor 22 Jahren einen notariellen

Ehevertrag abgeschlossen.Uns wurde gesagt daß dieser Vertrag

nur in der Ehezeit gültig ist. Bei Einreichung der Scheidung

wäre der Vertrag sofort ungültig. Stimmt das?

Michael Vogt

Sehr geehrter Ratsuchender,
sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten:

Die Aussage, die Ihnen gegenüber getätigt wurde ist falsch.

So werden in einem Ehevertrag ja gerade Rechtsfolgen geregelt, die teilweise erst mit Rechtskraft der Scheidung eintreten, wie zum Beispiel der Ausschluß des Versorgungsausgleiches oder Zugewinnausgleichsvereinbarungen.

Diese Regelungen für den Zeitpunkt der Scheidung hätten ja keinen Sinn, wenn sie mit Einreichung der Scheidung sofort ungültig werden würden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Überblick über die Rechtslage verschaftt zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Nachmittag.

Mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

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Experte für Scheidungsrecht

Michael Vogt

Michael Vogt

Reutlingen

Herzlich Willkommen auf meinem Profil. Durch meine frühere Tätigkeit als DGB Jurist verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt darüberhinaus schwerpunktmässig in den Bereichen Vertrags-, Kredit- und Kaufrecht tätig. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) sowie der Gewerkschaft ver.di. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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