Hat der Mieter nach Auszug das Recht auf Beurteilung der Wohnung durch einen Rechtsvertreter?
Juli 24, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade bin ich ausgezogen und es deuten sich überzogene Schadensersatzansprüche von Seiten des Vermieters an, der auch schon angefangen zu renovieren. Habe ich das Recht, vorher z.B. von einem Vertreter des Mieterschutzbundes die Wohnung besichtigen zu lassen, damit dieser sich einen Eindruck von den (teilweise vermeintlichen) Schäden machen kann? Ich möchte verhindern, dass der Vermieter jetzt schon Arbeiten in der Wohnung durchführt, die vielleicht gar nicht nötig sind, und mir diese dann in Rechnung stellt.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Besichtigung durch einen Vertreter des Mieterschutzbundes muss durchgeführt werden, bevor die Wohnung an den Vermieter übergeben wird oder spätestens während der Wohnungsübergabe.
Danach können Sie die Wohnung nicht mehr besichtigen lassen. Während der Übergabe wird normalerweise ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird.
Wenn der Vermieter der Auffassung ist, dass Sie irgend etwas machen sollen, muss er Sie erst einmal unter Fristsetzung auffordern, dies selbst zu machen. Erst wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist, oder Sie die Ausführung verweigern, darf er selbst auf Ihre Kosten renovieren.
Wenn er diese Formalitäten nicht einhält, wird er schon deshalb einen Prozess verlieren.
Zudem ist der Vermieter beweispflichtig, wenn er behauptet, dass er Ansprüche wegen angeblicher Verschlechterung der Mietsache geltend machen will.
Wenn der Vermieter einfach renoviert, vernichtet er damit die Beweise, die es eventuell für angebliche Ansprüche gibt. Sie müssen nur abwarten, bis alle Betriebs- und Heizkosten abgerechnet sind. Anschließend verklagen Sie ihn auf Rückzahlung der Kaution, bestreiten die von ihm behaupteten Schäden und wenden hilfsweise ein, dass Sie nicht zur Beseitigung der angeblichen Schäden aufgefordert wurden.
Mit freundlichen Grüßen
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