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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Alte Wohnung vermüllt Übergabe neue Wohnung

Beschreibung und Fragen siehe im Anhang

Bernhard Müller

Zu 1. Da der neue Mietvertrag seit März läuft, hätten Sie die Wohnung längst an den Mieter übergeben müssen. Was die Kaution für die neue Wohnung betrifft, hat der Mieter das Recht diese in 3 monatlichen Raten zu zahlen, von denen die 1. Zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Das ist also keine Rechtfertigung dafür, dass Sie mit der Wohnungsübergabe in Verzug sind. Der Mieter macht hier zurecht ein Zurückbehaltungsrecht geltend, wenn er sich weigert, die Kaution vollständig zu zahlen, solange die Wohnung noch nicht übergeben wurde.
Ein Recht zum Rücktritt, das damit begründet wird, dass Sie als Vermieter Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, haben Sie nicht. Das hat nur der Mieter, weil Sie sich schon seit Monaten rechtswidrig weigern, die Wohnung zu übergeben.

Zu 2. Nein. Der Vertrag über die alte Wohnung ist gekündigt und der Vertrag über die neue Wohnung ist wirksam. Solange Sie den Umzug durch Ihre rechtswidrige Verweigerung der Wohnungsübergabe verzögern, hat der Mieter einen Schadenersatzanspruch, mindestens darauf, dass er für die Zeit der Verzögerung für die ihm nicht übergebene Wohnung auch keine Miete bezahlt und in der großen Wohnung bleibt. Dort kann er Sie in aller Ruhe auf die Herausgabe der neuen kleinen Wohnung verklagen.

Zu 3. Übergeben Sie die neue Wohnung, so wie es im Vertrag vereinbart war, dann zieht der Mieter in diese ein und aus der alten zu großen Wohnung aus.

Zu 4. Eine Räumungsklage wäre zum jetzigen Zeitpunkt unbegründet.

Zu 5. Da der alte Mietvertrag bis Ende August läuft, hat der Mieter bis Ende August Zeit die alte Wohnung zu räumen. Da Sie die neue Wohnung schon seit fast 4 Monaten rechtswidrig nicht herausgegeben haben, und der Mieter somit nicht die geplante Zeit hatte, seine Sachen von der einen Wohnung zur anderen zu transportieren, kann er Verlangen, dass er bis Ende Dezember in der großen Wohnung bleibt, diese aber nur bis August bezahlt.

Zu 6. Nein. Erst haben Sie die neue Wohnung zu übergeben. Denn der Mietvertrag über die neue Wohnung hat begonnen, bevor der Mietvertrag über die alte Wohnung beendet wurde. Sobald die kleine Wohnung übergeben wurde, räumt der Mieter seine Sachen aus der großen Wohnung in die Kleine. Danach können Sie sich mit dem Mieter darüber streiten, ob er in der großen Wohnung Arbeiten durchführen muss und wenn ja, welche.

Zu 7. Indem Sie unverzüglich die kleine Wohnung an den Mieter übergeben, wozu Sie schon vor fast 4 Monaten verpflichtet waren.

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Experte für Mietrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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