Welche Pflichten hat ein Arzt bei der Aufklärung über Risiken einer Behandlung?
Januar 5, 2024 | 60,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrte Rechtsanwältin für Medizinrecht,
ich heiße Sophia Brandes und möchte gerne mehr über die Pflichten eines Arztes bei der Aufklärung über Risiken einer Behandlung erfahren. Vor einiger Zeit habe ich mich einer medizinischen Behandlung unterzogen, bei der ich im Nachhinein erfahren habe, dass es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen kann. Leider wurde mir dies vor der Behandlung nicht ausführlich erklärt, und ich fühle mich jetzt unsicher und besorgt über die Risiken, denen ich möglicherweise ausgesetzt bin.
Mein Vertrauen in die medizinische Versorgung ist durch diese Erfahrung stark erschüttert, und ich frage mich, ob der Arzt nicht verpflichtet war, mich über sämtliche Risiken aufzuklären, bevor ich mich für die Behandlung entschieden habe. Ich mache mir Sorgen, dass ich nicht die volle Informationen erhalten habe, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Können Sie mir bitte erklären, welche konkreten Pflichten ein Arzt hat, wenn es um die Aufklärung über Risiken einer Behandlung geht? Gibt es gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien, die den Umfang der Aufklärungspflicht regeln? Und was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, nicht ausreichend über die Risiken informiert worden zu sein?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei diesem wichtigen Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Brandes
Sehr geehrte Frau Brandes,
als Rechtsanwalt für Medizinrecht kann ich verstehen, dass Sie besorgt sind und sich unsicher fühlen, nachdem Sie erfahren haben, dass es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen kann, über die Ihnen vor der Behandlung nicht ausführlich erklärt wurde. Die Aufklärung über Risiken einer medizinischen Behandlung ist ein sehr wichtiger Aspekt im Arzt-Patienten-Verhältnis und unterliegt klaren rechtlichen Regelungen.
Grundsätzlich hat ein Arzt die Pflicht, den Patienten vor einer Behandlung umfassend über sämtliche Risiken aufzuklären, die mit der geplanten Maßnahme verbunden sind. Dies bedeutet, dass der Arzt dem Patienten verständlich und ausführlich über mögliche Risiken, Nebenwirkungen, Komplikationen und alternative Behandlungsmöglichkeiten informieren muss. Der Patient muss in der Lage sein, eine informierte Entscheidung über die Behandlung zu treffen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Aufklärungspflicht eines Arztes finden sich unter anderem im Patientenrechtegesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 630e BGB muss der Arzt den Patienten über sämtliche Umstände aufklären, die für die Einwilligung in die Behandlung wesentlich sind. Dies umfasst auch die Aufklärung über mögliche Risiken und Komplikationen.
Wenn Sie das Gefühl haben, nicht ausreichend über die Risiken informiert worden zu sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen und Ihre Bedenken und Fragen offen ansprechen. Sie haben das Recht, nachträglich umfassend über die Risiken aufgeklärt zu werden.
Falls Sie mit der Klärung Ihrer Fragen nicht zufrieden sind oder das Gefühl haben, dass Ihre Aufklärungsrechte verletzt wurden, können Sie sich an eine Patientenberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden. Ein Anwalt kann Ihnen rechtliche Unterstützung bieten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche prüfen.
Insgesamt ist die Aufklärung über Risiken einer medizinischen Behandlung eine wichtige Voraussetzung für eine informierte Patientenentscheidung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder, Rechtsanwalt für Medizinrecht
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