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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medizinrecht

Darf ein Arzt medizinische Informationen an meine Versicherung weitergeben?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,

ich wende mich mit einer Frage bezüglich der Weitergabe medizinischer Informationen an meine Versicherung an Sie. Vor einigen Wochen wurde ich von meinem Hausarzt aufgrund gesundheitlicher Beschwerden behandelt und habe verschiedene Untersuchungen durchführen lassen. Nun habe ich erfahren, dass mein Arzt diese Informationen möglicherweise an meine Krankenversicherung weitergegeben hat.

Ich mache mir Sorgen, da ich nicht möchte, dass meine Versicherung Kenntnis über meine Krankengeschichte hat. Ich befürchte, dass dies negative Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz haben könnte oder dass die Informationen missbraucht werden könnten.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob ein Arzt ohne meine Einwilligung medizinische Informationen an meine Versicherung weitergeben darf? Gibt es gesetzliche Regelungen, die den Datenschutz in solchen Fällen gewährleisten? Welche Möglichkeiten habe ich, um sicherzustellen, dass meine medizinischen Daten vertraulich behandelt werden und nicht ohne meine Zustimmung weitergegeben werden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Kock

Thomas Eiserfelder

Sehr geehrte Frau Kock,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Weitergabe medizinischer Informationen an Ihre Versicherung. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht kann ich Ihre Sorgen verstehen und werde Ihnen im Folgenden ausführlich zu diesem Thema antworten.

Grundsätzlich darf ein Arzt Ihre medizinischen Informationen nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte, einschließlich Ihrer Krankenversicherung, weitergeben. Dies ist im deutschen Datenschutzrecht, insbesondere im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), geregelt. Nach diesen Gesetzen bedarf die Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte, wie beispielsweise Versicherungen, Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. So kann eine Weitergabe Ihrer medizinischen Daten ohne Ihre Einwilligung erfolgen, wenn dies zur Abrechnung von Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung erforderlich ist. Auch im Rahmen von medizinischen Gutachten oder bei gesetzlichen Meldepflichten kann eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung zulässig sein.

Um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Daten vertraulich behandelt werden und nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden, empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Arzt das Thema Datenschutz zu besprechen. Sie können Ihrem Arzt ausdrücklich mitteilen, dass Sie keine Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, einschließlich Ihrer Versicherung, erteilen möchten. Des Weiteren können Sie Ihren Arzt auffordern, Ihre Daten nur anonymisiert oder pseudonymisiert weiterzugeben, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Sollten Sie bereits Kenntnis darüber haben, dass Ihre medizinischen Informationen unrechtmäßig an Ihre Versicherung weitergegeben wurden, können Sie sich an die zuständigen Datenschutzbehörden wenden und eine Beschwerde einreichen. Diese können prüfen, ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze vorliegt und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Eiserfelder
Rechtsanwalt für Medizinrecht

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Thomas Eiserfelder