Darf ein Arzt medizinische Informationen an meine Arbeitgeber weitergeben?
Mai 29, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage, die mich sehr beschäftigt. Mein Name ist Otto Volkmann und ich arbeite als Ingenieur in einem mittelständischen Unternehmen. Vor Kurzem war ich aufgrund gesundheitlicher Probleme bei meinem Hausarzt in Behandlung. Dabei wurden mir medizinische Informationen anvertraut, die für meine Arbeitgeber nicht bestimmt sind.
Nun habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber von meinem Arzt medizinische Informationen über mich erhalten hat. Ich mache mir große Sorgen über die Weitergabe meiner vertraulichen Gesundheitsdaten an Dritte, insbesondere an meinen Arbeitgeber. Ich frage mich, ob dies überhaupt zulässig ist und welche rechtlichen Schritte ich dagegen unternehmen kann.
Ich möchte gerne wissen, ob ein Arzt ohne meine Zustimmung medizinische Informationen an meinen Arbeitgeber weitergeben darf. Gibt es Gesetze oder Regelungen, die meine Privatsphäre und meine Gesundheitsdaten schützen? Welche Möglichkeiten habe ich, um sicherzustellen, dass meine Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Volkmann
Sehr geehrter Herr Volkmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Medizinrechts. Es ist absolut verständlich, dass Sie besorgt sind über die Weitergabe Ihrer vertraulichen Gesundheitsdaten an Ihren Arbeitgeber, ohne Ihre Zustimmung.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Ärzte gemäß der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sind, über alle ihnen anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für medizinische Informationen, die sie im Rahmen einer Behandlung erhalten. Die ärztliche Schweigepflicht ist im Strafgesetzbuch (StGB) in § 203 geregelt und dient dem Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Patientendaten.
Eine Weitergabe von medizinischen Informationen an Dritte, wie zum Beispiel Ihren Arbeitgeber, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung, ist grundsätzlich nicht zulässig. Es sei denn, es liegt eine gesetzliche Grundlage vor, die die Weitergabe erlaubt, beispielsweise im Falle einer Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten.
Sollte Ihr Arzt also ohne Ihre Zustimmung medizinische Informationen an Ihren Arbeitgeber weitergegeben haben, könnte dies einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht darstellen. In einem solchen Fall haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese unzulässige Weitergabe vorzugehen.
Zunächst könnten Sie den Arzt direkt ansprechen und ihn um Aufklärung bitten. Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie sich an die zuständige Landesärztekammer oder an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei könnte es unter Umständen auch zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen kommen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich aktiv für den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten einsetzen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder
Rechtsanwalt für Medizinrecht
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