Trennung
Dezember 28, 2009 | 30,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Folgende Situation
verheiratet seit 08/2006
1 Sohn geb. 27.02.2005 beide Sorgerecht
2 Sohn (ausserehelich) geb. 23.07.2007 nur falls es wichtig ist
und
3 Sohn geb. 12.11.2009 wieder mit Ehefrau.
Wir haben seit geraumer zeit ziemliche Diskussionen die nun auch zur unvermeidlichen Trennung führen.
Wir haben im September eine Trennungsvereinbarung geschlossen, die besagt das der 1.Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei mir und das Neugeborene seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei meiner Frau hat.
Diese wurde beim Notar geschlossen dort von uns beiden unterschrieben und auch notariell beglaubigt.
Jetzt wo es hart auf hart kommt sagt sie die Urkunde wäre nichtig , da sie zu diesem Zeitpunkt als sie unterschrieben hat schwanger war und damit gar nicht in der Lage klar darüber zu entscheiden. Und ich würde keinen von meinen Söhnen bekommen....
wie sieht die rechtliche Lage nun aus ist diese Urkunde wirklich nichtig oder bin ich hier im Recht.
Es ist ja nicht so das jemand benachteiligt würde es war unsere freie Entscheidung diese Urkunde so zu unterschreiben
Sehr geehrter Fragesteller,
die Urkunde ist nicht per se nichtig. Ihre Frau müsste sich gerade aufgrund Ihrer Schwangerschaft zu für sie nachteiligen Regelungen gezwungen gesehen haben. Insbesondere Regelungen zum Unterhalt, wenn diese etwa einen Verzicht auf Unterhaltszahlungen beinhalten, können dann nichtig sein. Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht dürften regelmäßig nicht deshalb nichtig sein, weil eine Schwangerschaft vorgelegen hat. Beinhaltet die notarielle Urkunde Regelungen zum Unterhalt wie etwa einen Verzicht, so kann die Vereinbarung insgesamt nichtig sein und damit auch die Regelung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder.
Im Ergebnis wird die Urkunde, wenn Sie bzgl. Regelungen über Unterhalt oder andere Vermögensaufteilungen nicht enthält, nicht allein deshalb nichtig sein, weil Ihre Frau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Schwanger war. Vielmehr müssen noch nachteilige Regelungen genannter Bereiche hinzukommen, bei denen auch noch naheliegt, dass Ihre Frau diese allein deshalb gebilligt hat, weil sie sich aufgrund der Schwangerschaft dazu genötigt gesehen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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