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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Unterhaltsleistung an 27-jährigen Sohn?

Der Sohn meiner Gattin (wurde von mir nicht adoptiert oder an Kindes statt angenommen) hat seine Ausbildung als Werkstoffprüfer seinerzeit beendet und nach erfolgter Prüfung mehrere Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Einvernehmlich wurde ihm von seinem Chef gekündigt, weil es der Firma schlecht ging, er hat eine geringfügige Abfindung erhalten. Nunmehr möchte der arbeitssuchende Sohn wieder zur Schule gehen und sein Abitur erwerben.
Können meine Gattin und ich oder einer von beiden zur Unterhaltszahlung herangezogen werden? Der Sohn ist 27 Jahre alt und hat seit Jahren einen eigenen Hausstand.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen keinen Unterhalt zahlen, da Sie nicht mit dem Kind verwandt sind.

Ihre Gattin mußte bis zum Ende der Erstausbildung Unterhalt zahlen, und durfte sich in der Zwischenzeit darauf einrichten, dass ihr Sohn sich selbst unterhält. Auch Ihre Frau ist daher nicht unterhaltspflichtig.
Ihre Frage ist daher mit einem Nein zu beantworten.

Der Sohn Ihrer Frau muss für die Zeit bis zum Schulbeginn bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Wenn dieses nicht zum Leben reicht, hat er auch die Möglichkeit ergänzend Leistungen nach dem SGB II nämlich das sogenannte „Hartz 4" zu beantragen.

Wenn der Sohn Ihrer Gattin sein Abitur nachmacht, dann könnte er während des Schulbesuches Anspruch auf BAföG haben. (383 Euro + bis zu 72 Euro für die Kosten der Unterkunft). § 12 BAföG.
Sollte dieser Betrag nicht reichen, kann der Schüler zusätzlich zum BAföG noch vom Job Center nach § 22 VII SGB II einen Zuschuß für die ungedeckten Kosten der Unterkunft bekommen.

Das Einkommen der Eltern wird, nach § 11 III BAföG nicht angerechnet. Den Antrag beim BAföG Amt sollte er stellen, sobald er von der Schule die Zusage hat.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Familienrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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