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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Nicht jugendfreie Inhalte auf Internetseiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Internetagentur betreuen eine Internetseite. Unter anderem besitzt diese Internetseite ein Gästebuch, welches dazu genutzt wird sich gegenseitig nicht jugendfreie/ pornografische Botschaften zu übermitteln. Diese Botschaften sind erwünscht, da Sie zum Geschäft der Firma gehören.

Jetzt zu meiner Frage:
1. Müssen diese Inhalte auf besondere Art und Weise vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden? Im Moment schalten wir eine Seite vor, auf der der Besucher ausdrücklich genehmigen muß, dass er über 18 Jahre alt ist.
Reicht das aus, oder müssen wir eine sehr aufwendige Kreditkartenüberprüfung / Personalausweisüberprüfung durchführen?

2. Wer wäre haftbar? Der Seitenbetreiber, die Gästebuchschreiber, oder vielleicht sogar wir als Agentur?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Dr. Lars Nozar

Hallo, bitte beachten Sie vorab, dass es fast täglich neue Urteile und Rechtsansichten aus der Rechtsprechung gibt.
Sieht man ins Telemediengesetz steht in Paragraf 10 klar, dass Diensteanbieter unverzüglich rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren müssen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Nicht vorher.
Jedoch ist es eine Frage der Zeit, bis auch Internetagenturen und gar Serverbetreiber in die Haftung geraten.
Von daher bitte eher sehr vorsichtig sein und alles rechtlich prüfen. Schnell ist der Staatsanwalt im Hause und beschlagnahmt PC`s etc. Aus anwalticher Sicht sollten die Zugangskontrollen daher so streng wie möglich sein. Oder wollen Sie, dass Kinder dort bloggen ? Ohne strenge Kontrollen können Sie das nicht verhindern. Und dies wird Ihnen zum Nachteil gereichen können.
Von daher sehe ich Sie auch als Agentur in der Haftung. Hierzu sollten Sie den Vertrag mit dem Betreiber einer ganz besonderen anwaltlichen Prüfung unterziehen. Nur sicherheitshalber... .
Gruss

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Dr. Lars Nozar