Kann ich während des Insolvenzverfahrens weiterhin eine Immobilie besitzen?
Januar 15, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Erwin Hausdorf
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Roberta Höhne und befinde mich derzeit in einem Insolvenzverfahren. Ich besitze eine Immobilie, die ich gerne behalten würde, da sie mein Zuhause ist. Allerdings frage ich mich, ob es mir erlaubt ist, während des Insolvenzverfahrens weiterhin Eigentümer dieser Immobilie zu bleiben.
Zur Hintergrundinformation: Ich habe die Immobilie vor einigen Jahren erworben und bin dort mit meiner Familie eingezogen. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten musste ich jedoch Insolvenz anmelden. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich die Immobilie im Zuge des Insolvenzverfahrens verlieren könnte.
Meine Frage an Sie als Expertin im Insolvenzrecht lautet daher: Ist es mir gestattet, während des Insolvenzverfahrens weiterhin Eigentümer der Immobilie zu bleiben? Gibt es mögliche Lösungen, um mein Zuhause zu schützen und zu behalten?
Über eine klare und verständliche Antwort würde ich mich sehr freuen, da diese Frage für mich von großer Bedeutung ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Höhne
Sehr geehrte Frau Höhne,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Insolvenzrecht in Bezug auf Ihre Immobilie. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und Ihr Zuhause schützen möchten. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, was es bedeutet, während eines Insolvenzverfahrens Eigentümer einer Immobilie zu bleiben und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt.
Grundsätzlich ist es möglich, während eines laufenden Insolvenzverfahrens Eigentümer einer Immobilie zu bleiben. Allerdings ist dies von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Wert der Immobilie, Ihrem Einkommen und Ihren Schulden. Im Insolvenzverfahren wird die Insolvenzmasse gebildet, die aus dem Vermögen des Schuldners besteht. Hierbei werden Ihre Vermögensgegenstände erfasst und können zur Tilgung Ihrer Schulden herangezogen werden.
Wenn Ihre Immobilie einen hohen Wert hat, könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter entscheidet, die Immobilie zu verkaufen, um die Gläubiger zu befriedigen. In diesem Fall müssten Sie möglicherweise ausziehen. Jedoch gibt es auch Möglichkeiten, Ihr Zuhause zu schützen. Eine Option wäre, die Immobilie als unverkäuflich zu erklären, wenn Sie nachweisen können, dass der Verkauf der Immobilie für die Gläubiger keinen Mehrwert bringen würde.
Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre die Einrichtung einer sogenannten "Abtretungserklärung". Dabei treten Sie Ihr Einkommen oder Vermögenswerte an den Insolvenzverwalter ab, um die Insolvenzmasse zu erhöhen. Im Gegenzug könnten Sie die Immobilie behalten. Dies ist jedoch eine komplexe rechtliche Angelegenheit, die genauestens geprüft werden muss.
Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Insolvenzanwalt beraten lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Ein erfahrener Anwalt kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, Ihr Zuhause zu schützen.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Hausdorf
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