Wie kann ich meine laufenden Kosten während des Insolvenzverfahrens decken?
April 18, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Erwin Hausdorf
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht,
mein Name ist Quentin Herrmann und ich stehe momentan vor einer finanziellen Herausforderung, die mich sehr belastet. Nachdem ich Insolvenz angemeldet habe, frage ich mich, wie ich meine laufenden Kosten während des Insolvenzverfahrens decken kann.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe mich aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten dazu entschieden, Insolvenz anzumelden, um meine Schulden zu regeln und einen Neustart zu wagen. Allerdings mache ich mir große Sorgen darüber, wie ich in dieser Zeit meine laufenden Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen und Lebensmittel decken kann.
Der Ist-Zustand ist, dass meine Einnahmen nicht ausreichen, um alle meine laufenden Ausgaben zu decken. Ich bin bereits auf Sparflamme unterwegs, aber dennoch reicht es nicht aus. Ich habe bereits versucht, meine Ausgaben zu minimieren, aber dennoch bleibt eine Deckungslücke bestehen.
Meine größte Sorge ist es, dass ich während des Insolvenzverfahrens meinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch noch tiefer in die Schuldenfalle gerate. Ich befürchte, dass mein Insolvenzverfahren dadurch gefährdet ist und nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Daher meine Frage an Sie als Experten für Insolvenzrecht: Welche Möglichkeiten gibt es, um meine laufenden Kosten während des Insolvenzverfahrens zu decken? Gibt es spezielle Unterstützungsleistungen oder Hilfsangebote, auf die ich zurückgreifen kann? Ich bin für jeden Rat und jede Hilfe dankbar, um diese schwierige Zeit zu überstehen und mein Insolvenzverfahren erfolgreich abzuschließen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Insolvenzrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich in einer finanziell belastenden Situation befinden und sich Sorgen darüber machen, wie Sie Ihre laufenden Kosten während des Insolvenzverfahrens decken können. Ich werde Ihnen im Folgenden verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, um Ihnen in dieser schwierigen Phase zu helfen.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie wissen, dass während des Insolvenzverfahrens bestimmte Ausgaben als notwendig angesehen werden und daher weiterhin gedeckt werden müssen. Dazu zählen in der Regel Miete, Strom, Versicherungen sowie die Kosten für Lebensmittel. Diese Ausgaben werden als existenziell angesehen und dürfen nicht vernachlässigt werden.
Eine Möglichkeit, um Ihre laufenden Kosten zu decken, könnte sein, dass Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen helfen kann, die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie Ihre laufenden Ausgaben zu decken. Die Verfahrenskostenhilfe wird nur bewilligt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten selbst zu tragen.
Des Weiteren könnte es sinnvoll sein, dass Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort können Sie professionelle Hilfe und Beratung erhalten, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und möglicherweise weitere Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen können Ihnen auch dabei helfen, Ihre Ausgaben zu optimieren und gegebenenfalls weitere Sparpotenziale aufzudecken.
Zusätzlich könnten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. Diese Leistungen können Ihnen dabei helfen, Ihre laufenden Kosten zu decken, solange Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig handeln und sich professionelle Hilfe suchen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihr Insolvenzverfahren erfolgreich abzuschließen. Zögern Sie nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Beratung benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Hausdorf, Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?