Welche Gebühren fallen an, wenn ich meinen Rechtsanwalt wechseln möchte?
Februar 6, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Ralf Schröter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Thomas Schwaru und habe eine Frage bezüglich der anfallenden Gebühren, wenn ich meinen aktuellen Rechtsanwalt wechseln möchte. Der Hintergrund ist folgender: Ich habe mich aufgrund von Unzufriedenheit mit der Beratung und der Arbeitsweise meines aktuellen Anwalts entschieden, einen Wechsel in Erwägung zu ziehen. Aktuell stehe ich in einem Rechtsstreit und möchte sicherstellen, dass ich die bestmögliche rechtliche Vertretung bekomme.
Der Ist-Zustand ist, dass ich bereits einige Termine bei meinem jetzigen Anwalt hatte und auch bereits einige Kosten für seine Dienstleistungen entstanden sind. Es besteht daher Unsicherheit darüber, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wenn ich mich dazu entscheide, den Anwalt zu wechseln. Ich mache mir Sorgen darüber, dass ein Wechsel zu zusätzlichen Kosten führen könnte, die ich mir eventuell nicht leisten kann.
Meine Frage an Sie als Experten für das Gebührenrecht lautet daher: Welche Gebühren fallen konkret an, wenn ich meinen Rechtsanwalt wechseln möchte und wie hoch sind diese in der Regel? Gibt es mögliche Lösungen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten? Ich würde gerne wissen, welche finanziellen Auswirkungen ein Wechsel für mich haben könnte, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Auskunft zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schwaru
Sehr geehrter Herr Schwaru,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der anfallenden Gebühren, wenn Sie Ihren aktuellen Rechtsanwalt wechseln möchten. Ich verstehe Ihre Sorgen und Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Kosten und möchte Ihnen gerne ausführlich darauf antworten.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Anwalt zu wechseln, können grundsätzlich verschiedene Kosten anfallen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie bereits eine Vergütungsvereinbarung mit Ihrem aktuellen Anwalt geschlossen haben. In der Regel erfolgt die Abrechnung von Anwaltsleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn, es wurde eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen. In diesem Fall müssten Sie möglicherweise eine Kündigungsfrist einhalten oder eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zahlen.
Ein Anwaltswechsel kann in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, da der neue Anwalt sich zunächst einarbeiten und über den bisherigen Sachstand informiert werden muss. Dies bedeutet, dass auch neue Gebühren für die Beratung und Vertretung durch den neuen Anwalt anfallen können. Die konkreten Kosten können je nach Dauer und Umfang der bisherigen Tätigkeit Ihres jetzigen Anwalts sowie der Komplexität Ihres Falls variieren. Es ist daher empfehlenswert, im Vorfeld mit dem neuen Anwalt über die zu erwartenden Kosten zu sprechen und gegebenenfalls eine Kostenvereinbarung zu treffen.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, empfehle ich Ihnen, im Vorfeld genau zu prüfen, ob ein Anwaltswechsel wirklich notwendig ist. Möglicherweise können Sie auch mit Ihrem aktuellen Anwalt über Ihre Unzufriedenheit sprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Falls Sie dennoch den Anwalt wechseln möchten, ist es ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Insgesamt sollten Sie bei einem Anwaltswechsel darauf achten, dass Sie transparent über die anfallenden Kosten informiert werden und gegebenenfalls eine Kostenvereinbarung mit dem neuen Anwalt treffen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schröter
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