Kann ich die Kosten für meinen Rechtsanwalt von der Steuer absetzen?
November 18, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Ralf Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Leon Krebs und ich habe eine Frage bezüglich der Steuerabsetzbarkeit von Rechtsanwaltskosten.
Hintergrund ist folgender: Ich musste in letzter Zeit leider vermehrt rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, sei es bei der Durchsetzung meiner Ansprüche gegenüber einem Unternehmen oder bei der Klärung eines Mietrechtsstreits. Dadurch haben sich die Kosten für meinen Rechtsanwalt deutlich erhöht und ich frage mich nun, ob ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen kann.
Der Ist-Zustand ist momentan so, dass ich die Rechnungen meines Rechtsanwalts bereits beglichen habe und mir nun überlege, ob es möglich ist, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Allerdings bin ich mir unsicher, da ich bisher keine Erfahrung mit diesem Thema habe und unsicher bin, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind.
Meine Sorgen bestehen darin, dass die Rechtsanwaltskosten einen erheblichen finanziellen Aufwand darstellen und ich gerne wissen würde, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Belastung steuerlich zu mindern. Ich bin mir bewusst, dass nicht alle Kosten absetzbar sind und dass es hier gewisse Regelungen und Voraussetzungen zu beachten gilt.
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob und in welchem Umfang ich die Kosten für meinen Rechtsanwalt von der Steuer absetzen kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Welche Unterlagen muss ich hierfür vorlegen? Gibt es möglicherweise Grenzen für die Absetzbarkeit der Kosten? Über eine Aufklärung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Leon Krebs
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuerabsetzbarkeit von Rechtsanwaltskosten. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie die finanzielle Belastung durch die Rechnungen Ihres Rechtsanwalts mindern können. Gerne erläutere ich Ihnen die relevanten Informationen zu diesem Thema.
Grundsätzlich können Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen können. Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Kosten in vollem Umfang absetzbar sind und es bestimmte Regelungen gibt, die Sie einhalten müssen.
Um Rechtsanwaltskosten steuerlich absetzen zu können, müssen diese als außergewöhnliche Belastungen gelten. Dies ist der Fall, wenn die Kosten zwangsläufig entstehen und Ihnen keine Wahlmöglichkeit bleibt, sie zu vermeiden. In Ihrem Fall, in dem Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen mussten, um Ihre Ansprüche gegenüber einem Unternehmen durchzusetzen oder einen Mietrechtsstreit zu klären, dürften diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt sein.
Es ist wichtig, dass Sie die Rechnungen Ihres Rechtsanwalts sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sollten zudem darauf achten, dass die Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen und alle erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Rechtsanwalts, das Datum der Rechnung, die Leistungsbeschreibung sowie der Betrag.
Bei der Absetzbarkeit von Rechtsanwaltskosten gibt es jedoch auch Grenzen. Zum einen müssen Sie die Kosten selbst tragen und dürfen keine Erstattung von anderer Seite erhalten haben. Zum anderen gibt es eine zumutbare Belastungsgrenze, bis zu der außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und Ihrer Anzahl an Kindern.
Insgesamt können Rechtsanwaltskosten also in der Regel als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich daher, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und die entsprechenden Belege vorzulegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schröter
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