Umgang
Oktober 31, 2009 | 40,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Mutter und Vater haben beide das Sorgerecht, waren nicht verheiratet.
Sohn 7 Jahre lebt bei Mutter, Mutter möchte wegziehen.
Abstand der Wohnungen von Vater - Mutter jetzt ca. 40 km, dann nach Umzugswunsch ca.700 km.
Mutter jetzt voll berufstätig, nach Umzug halbtags berufstätig und bei Oma wohnend möchte mehr Zeit für Ihren Sohn haben. Vater ist dagegen.
Was ist umgangsrechtlich zu tun?
Sehr geehrter Fragesteller,
dem Vater steht grundsätzlich ein Umgangsrecht zu, § 1684 BGB.
Da den Elternteilen hier das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sind Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung sind, einvernehmlich zu treffen, § 1687 BGB.
Können sich die Eltern über eine Entscheidung nach § 1687 tatsächlich nicht einigen, so überträgt das FamG einem Elternteil die Entscheidungskompetenz auf Antrag, § 1628 BGB.
Da nach dem Umzug der Umgang tatsächlich erschwert würde, wäre daher der Wunsch der Mutter, mit dem Kind umzuziehen, einem Antrag nach § 1628 zugänglich. Das Gericht würde dann Entscheiden, welchem Elternteil in dieser Frage das letzte Wort zustünde.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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