Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
Oktober 25, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Hallo,
meine Frau und ich leben getrennt. Unsere beiden Kinder (7 und 9) haben ihren hauptsächlichen Lebensmittelpunkt bei meiner Frau und sind regelmäßig an den Wochenenden bei mir. Ich zahle ab dem nächsten Monat Kindesunterhalt gem. der Düsseldorfer Tabelle (Kindergeld hälftig abgezogen, da dieses meine Frau bekommt, 309 Euro Kindesunterhalt pro Kind).
Falls meine Frau (wir sind noch nicht geschieden) auf die Idee kommt, eigene Ansprüche zu stellen - wie würden die berechnet bzw. wieviel wäre dies, einmal vor der Scheidung und dann danach? Meine Frau arbeitet selbst 30 Stunden in der Woche und bekommt etwa 1300 Euro netto, ich 2200 netto. Wir haben gemeinsame Schulden aus dem Verkauf unseres Hauses, wovon jeder im Monat etwa 200 Euro abbezahlt.
Danke schonmal im Voraus!
Freundliche Grüße
M. Böttcher
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst wird von Ihrem Gehalt der Kindesunterhalt abgezogen. 2.200 Euro – 2 * 309 Euro = 1.582 Euro. Dann wird die Differenz zwischen Ihrem so bereinigten Einkommen und dem Ihrer Frau berechnet. 1.582 Euro – 1300 Euro = 282 Euro. Hiervon beträgt der Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 3/7 = 120,86 Euro.
In Süddeutschland gibt es vereinzelt Gerichte, die den Ehegattenunterhalt nicht mit 3/7 sondern mit 2/5 ansetzen, was dann 112,80 Euro wären. Die meisten Gerichte gehen jedoch von der 3/7 Regelung aus.
Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt unterscheiden sich nicht in der Höhe. Die Abzahlungen für das Haus wirken sich nicht auf die Berechnung aus, da diese bei beiden gleich hoch sind.
Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich befristet und muss nur solange gezahlt werden, bis es Ihrer Frau zumutbar ist, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Hier kann leider keine pauschale Zeitangabe gemacht werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Hier ist insbesondere entscheidend, ob die Kinder durch Ganztagsschule oder Hort nachmittags betreut werden können oder dies von Ihrer Frau gemacht werden muss und wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Ihrer Region und im Beruf Ihrer Frau ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?